Testament

hi,

angenommen, ein älteres Ehepaar ohne Kinder möchte, dass SEINE Nichte (seine nächste und einzige Blutsverwandte) mal alles erben soll. Beide werden krank, er stirbt, sie ist dement. Nach seinem Tod taucht IHR Neffe (angeblich der einzige nächste Verwandte) auf und „übernimmt“, da sie ja nichts mehr alleine machen kann. Er organisiert die Beerdigung und sagt dem Pflegedienst, dass ab sofort alles über ihn abgewickelt wird. Keiner aus dem Umfeld wußte, dass es diesen Neffen gibt, da es in den letzten mind. 10 Jahren keinerlei Kontakt gab. Ob es ein Testament von ihm oder ihr gibt, ist nicht bekannt. Es wurde immer nur von der Nichte als Erbin gesprochen. Auf dem Sterbebett hatte er immer wieder gesagt, dass er einen grossen Fehler gemacht hat. Wir (die wenigen, aber intensiven Kontakte, die die beiden hatten) sind bestürzt, denn der Neffe kümmerte und kümmert sich nicht um seine Tante, wohnt weit weg. Wir gehen davon aus, dass der alte Herr dachte, seine Frau würde vor ihm sterben und seine Nichte automatisch nach ihm erben, doch dann kam es anders und das sehr schnell.

Sollte er ein Testament zu Gunsten seiner Nichte gemacht haben, greift das dann überhaupt und in welchem Umfang?

Grüsse,
Hannelore

Hallo,

wenn die Sache rund gemacht worden ist, dann haben die beiden ein Ehegattentestament auf Gegenseitigkeit mit Schlußerbeinsetzung der Nichte gemacht, welches dann einseitig nach dem Tode des Erstversterbenden nicht mehr zu ändern ist (wobei letzteres angesichts der offenbar mangelnden Testierfähigkeit der Ehefrau jetzt wohl keine Rolle mehr spielen dürfte). Sollte so ein Testament existieren, und nicht gerade von dem Neffen aufgefunden und „entsorgt“ werden, würde es nach dem Tod der Witwe Wirkung entfalten. Ggf. gibt es ein solches Testament auch in amtlicher Verwahrung des Nachlassgerichts, dann müsste es allerdings nach dem Tod des Ehemanns bereits eröffnet worden sein/werden (je nach aktueller zeitlicher Dimension).

Natürlich könnte es auch ein Einzeltestament des Ehemanns geben. Davon wäre dann aber der Nachlass der Witwe nicht umfasst. Und sollte die noch kein Testament haben, dann dürfte es jetzt dafür vermutlich zu spät sein (s.o.). Dann würde gesetzliche Erbfolge nach ihr gelten, und in der würden Angehörige des Ehemanns natürlich keine Rolle spielen, weil dass ja eine andere Blutlinie ist.

Gruß vom Wiz

hi,

angenommen, ein älteres Ehepaar ohne Kinder möchte, dass SEINE
Nichte (seine nächste und einzige Blutsverwandte) mal alles
erben soll. Beide werden krank, er stirbt, sie ist dement.
Nach seinem Tod taucht IHR Neffe (angeblich der einzige
nächste Verwandte) auf und „übernimmt“, da sie ja nichts mehr
alleine machen kann. Er organisiert die Beerdigung und sagt
dem Pflegedienst, dass ab sofort alles über ihn abgewickelt
wird. Keiner aus dem Umfeld wußte, dass es diesen Neffen gibt,
da es in den letzten mind. 10 Jahren keinerlei Kontakt gab. Ob
es ein Testament von ihm oder ihr gibt, ist nicht bekannt. Es
wurde immer nur von der Nichte als Erbin gesprochen. Auf dem
Sterbebett hatte er immer wieder gesagt, dass er einen grossen
Fehler gemacht hat. Wir (die wenigen, aber intensiven
Kontakte, die die beiden hatten) sind bestürzt, denn der Neffe
kümmerte und kümmert sich nicht um seine Tante, wohnt weit
weg. Wir gehen davon aus, dass der alte Herr dachte, seine
Frau würde vor ihm sterben und seine Nichte automatisch nach
ihm erben, doch dann kam es anders und das sehr schnell.

Sollte er ein Testament zu Gunsten seiner Nichte gemacht
haben, greift das dann überhaupt und in welchem Umfang?

sollte es kein testament geben, gilt die gesetzliche erbfolge, §§ 1923ff. bgb. sie gilt unabhängig davon, ob man den erblasser je kennengelernt hatte oder sich sein leben lang um ihn gekümmert hat.

gibt es ein testament und sollte es oder eine kopie existieren, dann gelten grds. dessen verfügungen. die anfechtung wegen irrtums durch einen berechtigten (nicht irgendwelche bekannte…) ist dann zu prüfen…

wenn der „alte herr“ dachte, dass seine frau vor ihm stirbt, dennoch keine testamentarischen regelung über einen anderen fall getroffen hat, kann man nur sagen: selber schuld. wenn er/sie ein testament angefertigt hat, es aber nicht auffindbar ist, kann man nur sagen: selber schuld

hi Wiz,

erstmal danke. Du kennst die Geschichte schon aus einem anderen Brett. Der Steuerberater hat sich angekündigt - dann wissen wir mehr - hoffentlich. Alleine von den Zinsen der vorhandenen Apple-Aktien könnte sie sich einen x-fachen Rundum-Pflege-Service leisten! Wir sind so wütend!

Grüsse,
Hannelore

Alleine von den Zinsen der
vorhandenen Apple-Aktien könnte sie sich einen x-fachen
Rundum-Pflege-Service leisten!

Wer? Die Nichte oder die Witwe?
Wenn es um die Witwe geht, kann sie doch mit ihres Vermögens machen was sie will. Erbe wird man erst nach dem Tod des Erblassers. Wenn sie, wie geschildert, dies nicht mehr selbst kann, ist ein Betreuer einzusetzen. Dafür gibt es Gerichte (oder eine entsprechende Verfügung).

Hier lernen wir wieder einmal wie wichtig es ist seine „Angelegenheiten“ dann zu regeln, wenn man noch lebt und bei klarem Verstand ist. Wenn man dies versäumt hat, dann wird geregelt.

vnA (Testament, Patienten- und Betreuungsverfügung notariell erledigt)