Testament

Liebe/-r Experte/-in
Ich möchte folgendes Testament zu Hause hinterlegen.Jetzt bin ich mir nicht sicher ob der Überlebende es in diesem Wortlaut noch ändern könnte.
Wir setzen uns hiermit gegenseitig zum alleinigen Erben ein.Der Überlebende von uns soll über den Nachlass desVerstorbenen völlig frei schalten und walten können.Erbe desjenigen,was nach dem Tode des Längstlebenden von uns noch vorhanden ist,soll unsere Tochter S.sein.
Vielen Dank im vorraus.
Mfg
I.König

Hallo,

bei diesem Testament ist der Überlebende an den Wortlaut gebunden, egal, was später passiert, das Kind entwickelt sich z.B. zum Stinktier oder muss krankheitsbedingt auf Dauer im Heim untergebracht werden und die Sozialbehörden kassieren…

Man kann dem Überlebenden im Testament gestatten, das Testament zu ändern. Z.B.:"Nach elterlichem Ermessen darf der/ die Überlebende unser Kind XY auf den Pflichtteil setzen. In diesem Fall sollen deren Nachkommen, soweit vorhanden oder Z. Erbe werden.

Ingeborg

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