Basisdaten: Vater geschieden, 2 Söhne, eine Lebensabschnittspartnerrin, Heirat ausgeschlossen, warum auch immer.
Meine Frage:
Was bekommen die Söhne wenn nichts vereinbart wurde? Gibt es einen Pflichtanteil?
Und wie kann ich sicherstellen das meine Partnerrin für ihr Alter versorgt ist ? BFA Rente ? Immobilien, Bares ?
und wie sieht es mit dem „Inventar“ aus ? also auto, Möbel etc?
Danke
mike
Basisdaten: Vater geschieden, 2 Söhne, eine
Lebensabschnittspartnerrin, Heirat ausgeschlossen, warum auch
immer.
Meine Frage:
Was bekommen die Söhne wenn nichts vereinbart wurde? Gibt es
einen Pflichtanteil?
Und wie kann ich sicherstellen das meine Partnerrin für ihr
Alter versorgt ist ? BFA Rente ? Immobilien, Bares ?
und wie sieht es mit dem „Inventar“ aus ? also auto, Möbel
Wenn nicht testamentarisch etwas anderes verfügt, sind die zwei Söhne die alleinigen Erben.
Die Lebenspartnerin kann nur durch Testament zu Erbin gemacht werden. Würde dadurch das Erbe der Söhne um mehr als die Hälfte reduziert, erhielten diese den bis zur Hälfte fehlenden Rest als Pflichtteil.
BFA-Rente müßte in der Scheidung geregelt sein.
„Sonstiges“, Immobilien, Bares Inventar usw. gehört alles zum Vermögen und ist damit in der Erbregelung enthalten.
Um die Lebensgefährtin „sicherzustellten“, müßte man sie irgendwie als (Mit-)Erbin einsetzen. Das geht aber zu Lasten der Söhne, und damit dürfte der Streit vorgrammiert sein.
MfG
Alexander Böker
Hallo Mike,
die Söhne bekämen ohne weitere Regelung alles, die Lebensabschnittsgefährtin (kommt das von Gefahr?) nichts! D.h. wenn die Partnerin etwas bekommen soll, muss es ihr per Testament ausdrücklich zugewendet werden. Bei Versicherungen auf den Todesfall kann alternativ auch die Partnerin als Begünstigte angegeben werden.
Ich würde da mal schleunigst zum Anwalt oder Notar gehen, und mit dem die Sache durchsprechen und mir einen Entwurf für eine Regelung machen lassen. Es geht dabei um zuviel und zu wichtige Dinge, als dass man sich da selbst dran machen sollte. Der Teil der vollkommen stimmigen Testamente ist verschwindend gering, und da sollte man daher nicht am falschen Ende sparen bzw. tut es gut zu wissen, dass da eine Berufshaftpflicht dahinter steht.
Gruß vom Wiz
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Steuern!
Hi Mike,
bedenke, daß Lebensabschnittsgefährt(inn)en vom Staat wie Fremde behandelt werden. Die Freibeträge sind daher ein Witz. Sollte es hier um größere Beträge gehen, wird also Geld verschenkt, wenn Du Deiner LAGin etwas vererbst.
Sind die Söhne auch die Deiner LAGin oder nur Deine? Ansonsten wäre es praktisch, alles Deinen Söhnen zu vererben, die sich dann verpflichten, Deiner LAGin was abzugeben.
Oder Du machst lieber eine Lebensversicherung zu ihren Gunsten oder legst jetzt Geld auf ihren Namen an. Oder so was Ähnliches.
In beiden Fällen muß halt Vertrauen bestehen…
ciao,
erik
Danke ! das hilft mir weiter. owt
mike