Testament

Hallo und guten Tag,

meine Frau und ich haben auf der Internetseite von jano contract den Text eines Testamentes aufgesetzt. Dieses soll jetzt von einem Notar beglaubigt werden.

Nun sagen mir aber die Notare, dass sie entweder dieses Testament nur verwahren, oder aber es selbst aufsetzen, was ca. 300 Euro kosten soll.

Wer kann mir etwas darüber sagen, ob der Inhalt des Testaments, welches wir aufgesetzt haben korrekt ist ( ich würde es dann einfach per E-Mail zusenden )

Grüsse von Stephan

Hallo Stephan,
der Notar will euch abzocken: guckst Du hier:
Wie errichte ich ein ordentliches Testament und wo kann das eigenhändige Testament verwahrt werden?

Die wesentlichen Testamentsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zu beachten ist, daß es Formvorschriften enthält, bei deren Nichtbeachtung das Testament unwirksam sein kann.

Das eigenhändige Testament muß handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Wird es zum Beispiel mit einer Schreibmaschine geschrieben oder fehlt die Unterschrift, dann ist es ungültig mit der Folge, daß nur die gesetzliche Erbfolge eintritt.

§ 2231 BGB “Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden

  1. zur Niederschrift eines Notars;

  2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 BGB abgegebene Erklärung.” (eigenhändiges Testament)

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§ 2247 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Eigenhändiges Testament.
Absatz 1: Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Absatz 2: Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.

Absatz 3: Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in einer anderen Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testament nicht entgegen.

Absatz 4: Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vorschriften errichten.

Absatz 5: Enthält ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben Sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit, so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen. Dasselbe gilt entsprechend für ein Testament, das keine Angabe über den Ort der Errichtung enthält.

§§ 2265 ff BGB Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten
Bei diesem Testament (§ 2247 BGB) muß das von einem Ehegatten handschriftlich verfaßte Testament von beiden unterschrieben werden.

§ 2269 BGB Das Berliner Testament
Haben sich die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, daß nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist.

Der überlebende Ehegatte wird Vollerbe und kann grundsätzlich über den Nachlaß frei verfügen. Das Pflichtteilsrecht bleibt aber davon unberührt!

§ 2248 BGB Verwahrung des eigenhändigen Testaments.
“Ein nach den Vorschriften des § 2247 BGB errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen … “

(Zuständig für die Verwahrung ist das Amtsgericht/Nachlaßgericht).

§ 2232 BGB Öffentliches Testament.
“Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, in dem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen mündlich erklärt oder ihm ein Schriftstück mit der Erklärung übergibt, daß die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein.”

Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden (Vernichten der Urkunde, Zusatz auf der Urkunde, neues Widerrufstestament, Herausgabeverlangen des Testaments aus der amtlichen Verwahrung …).

Ich hoffe, dass hilft Dir erstemal weiter,
Grüße Almut

Hallo und guten Tag Almut,

vielen Dank für Deine Antwort, ich maile Dir mal einen Text zu, ist nicht allzulang. Ich hoffe das stört Dich nicht …

vielen Dank schon mal und
Grüsse von Stephan