wollte mich mal hier Informieren, ob es möglich ist ein bestehendes „Gemeinschaftstestament“ ändern zu lassen.
Sachlage: das Testament wurde von einem Ehepaar 1997 verfasst (beide haben unterschrieben). der gatte ist 4 wochen nach auflage des testaments verstorben. nun will die gattin das testament ändern lassen. ist dies überhaupt möglich?
wenn nicht, bitte begründen
die Frage kann man so allgemein nicht beanworten. Auf der einen Seite sind bestimmte Verfügungen nach § 2253 BGB widerrufbar, andere jedoch wegen § 2271 BGB nicht.
Um Ihre Frage beantworten zu können, muss das Testament genau betrachtet werden, alles andere ist Spekulation.
Gerne können Sie mit mir diesbezüglich Konakt aufnehmen. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.rechtsanwalt-postulka.de.