Testament anfechten

Hallo alle zusammen!

Ich habe mal eine Erbschaftsfrage…ist ja nicht die erste ;o)

Ein Ehepaar hat sich vor einiger Zeit getrennt. Dadurch war die Mutter vom Ehemann nicht erfreut und ein neues Testament wurde vom Notar aufgesetzt. Dieses sieht wie folgt aus:
Das Bargeld wird in dieser Erbengemeinschaft zu jeweils einem Viertel verteilt. In der Erbengemeinschaft ist das getrennte Ehepaar und die beiden Enkel. Zu dem sollen die Enkel eine Wohnung erhalten, da das getrennte Ehepaar vor kurzem jeweils eine Wohnung „geschenkt“ bekamen.
Nun die Frage:
Kann der Ehemann, dessen Mutter verstorben ist, das Testament anfechten und wenn ja, was kann man mit notarieller Hilfe dagegen machen?

Vielen Dank schon vorab!

Hallo Varta,
warum will denn der liebe Sohn das notarielle Testament seiner Mutter anfechten?
Bei einem notariellen Testament sehe ich persönlich keine allzu großen Chancen, denn das ist ja der Sinn der Sache: Seinen letzten Willen so formulieren zu lassen, dass er auch so durchgesetzt werden kann.

Fragende Grüsse von Lari

Zusatz: Der „liebe“ Sohn ist gar nicht mehr lieb, sondern durch seine „Neue“ sehr materiell geworden…leider!

Hallo Varta,
dann hoffe ich mal, dass das notarielle Testament absolut wasserdicht ist. Woher kennst Du eigentlich meine Ex-Schwägerin?
Hier hilft vermutlich nur, das Testament einem Notar bzw. einem Fachanwalt vorzulegen und die Sache beurteilen zu lassen.

MfG Lari

Zusatz: Der „liebe“ Sohn ist gar nicht mehr lieb, sondern
durch seine „Neue“ sehr materiell geworden…leider!

Das hat die Verstorbene offensichtlich mit glasklarem Verstand begriffen und rechtzeitig ihr Vermögen für Ex- bzw. Noch-Schwiegertochter und Enkel gesichert.

„Geistige Verwirrtheit“ als Anfechtungsgrund dürfte demnach schonmal wegfallen.

Der Sohn könnte aber ganz ohne Testamentsanfechtung seinen Pflichtteil beanspruchen, der vermutlich/wahrscheinlich höher ist als das nach dem Testament Zugedachte.

Gruß Gudrun

Hallo,

ob man das Testament anfechten kann, kann man erst sagen, wenn man es mal im Original gesehen hat, und mehr über die Umstände weiß. Der geschilderte Sachverhalt für sich offenbart lediglich die Wahrnehmung der Testierfreiheit durch die Erblasserin. Ob es sich für den so schlecht gestellten Sohn lohnt, statt dem Erbteil den Pflichtteil geltend zu machen, müsste man mal ausrechnen.

Gruß vom Wiz