Testament, Anfechtung, Erbrecht

MEine Frage:
Ein Mann stirbt, hinterlässt ein Testament in dem seine Freundin als alleinige Erbin eigesetzt ist.
Der Mann hat keine lebenden Geschwister, Kinder oder Eltern mehr, lediglich Neffen und Nichten. Steht diesen ein gesetzlicher Pflichtteil zu? Ist das TEstament anfechtbar?

Vielen Dank!

Hallo!

Neffen und Nichten haben keinen Anspruch auf Pflichtteil. Selbst die verstorbenen Eltern der Neffen und Nichten(also geschwister des erblassers) haben keine Pflichtteilsanspruch!

Kinder,Ehefrau Ja, Eltern,Großeltern auch,wenn keine Kinder da wären.

mfg
duck313

Der Mann hat keine lebenden Geschwister, Kinder oder Eltern mehr, lediglich Neffen und Nichten. Steht diesen ein gesetzlicher Pflichtteil zu?

Nein, Neffen und Nichten haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Ist das TEstament anfechtbar?

Wenn es nicht formgerecht ist oder wenn man glaubt, dass der Erblasser nicht geschäftsfähig war oder unter Zwang testiert hat, ja.

Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch. Wenn wirklich keine Erbberechtigten der ersten Rangordnung da sind, dann wird die Freundin Alleinerbin. Das Testament ist nur anfechtbar von Neffe/Nichte, wenn es formungültig ist. Doch dazu müssten sie es erst einmal zu sehen bekommen. Es wird ihnen ja nicht vom Nachlassgericht zugeschickt, sie können auch keinen Erbschein beantragen. Wenn das Testament handschriflich aufgesetzt wurde, Unterschrift, Datum des Erblassers enthält, dürfte es gültig sein. Egal, wo es aufgefunden wird.

Hallo!

Nein !

Pflichtteilsrecht > Ehefrau,Kinder,Enkel und wenn es keine gibt,dann auch Eltern oder Großeltern.

Geschwister(hier verstorben) haben ja auch schon kein Recht auf Pflichtteil ! Deren Kinder(Neffen/Nichten) schon gar nicht.

Die haben keinen Anspruch und somit wäre ein Anfechten sinnlos.Nur Kinder,Eltern und Enkel(falls keine Kinder) haben diesen Anspruch.

Die haben keinen Anspruch und somit wäre ein Anfechten
sinnlos.

Ähm - sinnlos? Würden nicht die Verwandten alles unter sich aufteilen, wenn die Freundin mangels wirksamem Testament doch nichts bekommt?