wir haben 2001 ein notarielles Testament verfaßt, das Testament wird aber nur beim Notar aufbewahrt. Sollten wir das Testament beim Gericht aufbewahren lassen ? Welche Vorteile gibt es wenn das Testament bei einem Gericht hinterlassen wird ? und ist das kostenpflichtig ?
Vielen Dank im Voraus für die Auskunft
David
Hallo!
„nur“ beim Notar sicherlich nicht. Man hat auch eine Zweitschrift mitbekommen, die man zuhause aufbewahren kann und soll.
Meines Erachtens nach ist ein Notartestament nicht zusätzlich oder ersatzweise beim Gericht zu verwahren.
Das wäre ja auch doppelt gemoppelt. In beiden Fällen ist es sicher und wiederauffindbar verwahrt.
Ein handschriftliches Testament sollte man beim Gericht amtlich verwahren lassen. Das ist sicher und preisgünstig. Kosten liegen so um die 75 € (einmalig).
Im Todesfall bekommt das Gericht auch die Sterbeurkunde, wenn Verstorbener im Gerichtsbezirk wohnhaft war und leitet dann von sich aus das Nachlassverfahren ein.
Es schreibt die Erben an.
mfg
duck313
Hallo,
in der Regel sollte es reichen, wenn das notarielle Testament beim Notar hinterlegt ist. Dort ist es mit Sicherheit sicher aufgehoben.
Mfg
„Ein handschriftliches Testament sollte man beim Gericht amtlich verwahren lassen. Das st sicher und preisgünstig. Kosten liegen so um die 75 € (einmalig).“
Hi, zumindest für Bayern stimmt das nicht. Da richtet sich die Gebühr nach dem angegebenen Vermögenswert.
MfG ramses90
Moin,
das Amtsgericht hier nimmt keine handschriftlichen Testamente in Verwahrung (Begründung habe ich vergessen, aber egal). Mein Notar hat eins, ich habe eine Fotokopie und die beglaubigte Kopie des Testaments liegt in einem Bankschliessfach. Und ich habe an geeigneter Stelle entsprechende Anweisungen hinterlegt, was zu tun ist und wo was von wem zu tun ist. Sollte reichen …
Allerdings: sollte dein Notar schon etwas älter sein, mithin in einem überschaubaren Zeitraum seine Kanzlei womöglich verkaufen oder schliessen, dann solltest du einfach mal nachfragen, was dann mit dem hinterlegten Testament passieren wird.
Gruß
Ex.
Hallo,
ich muss sämtlichen Vorrednern widersprechen In der Regel werden notarielle Testamente nach Errichtung dem Nachlassgericht in einem verschlossenen Umschlag mit den Daten d. Testaors/Testatoren in die amtliche Verwahrung gegeben. Dort werden diese erfasst im zentralen Testamentsregister (ZTR, seit 01.12.2012). Soweit eine Person stribt, erhält das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes eine Sterbefallanzeige und wird dann in seiner Kartei nach Vorgängen suchen. Das Testament wird dann unverzüglich eröffnet und der Inhalt den Beteiligten bekanntgegeben.
Der richtige Ort der Aufbewahrung ist somit m.E. das Amtsgericht.
Selbstverständlich müssen auch privatschriftliche Testamente vom Amtsgericht angenommen werden zur Verwahrung.
ml.
Hallo,
mileslucis liegt 100% richtig. Das Nachlassgericht ist der zweifelsfrei beste Aufbewahrungsort.
Gruß