Hallo und guten Tag.
Der Vater ist verstorben, er hat 2 Kinder, und die Frau hat 1 Kind. Es gibt keine gemeinsamen Kinder. Die Tochter von der Frau bekommt das Haus, wenn diese verstorben ist, und seine Kinder haben je 5.000 Euro vererbt bekommen. Es ist aber kein Geld da. Bekommen seine Kinder nichts?
Es kommt auf den Wortlaut und den Sinn des Testamentes an. Ohne diesen zu kennen, ist alles Spekulation auf´m Monitor…
Aber folgendes: Grundsatz ist, dass wenn Vermächtnisse wie z.B. Geldbeträge ausgesetzt worden sind, muß diese der Erbe erfüllen. Ist dieser nicht als solcher benannt, dann wird im Erbscheinsverfahren erforscht und entschieden, wer als Erbe gemeint ist. Meist ist es derjenige, der den überwiegenden Teil erhält. Ist eine klassische Teilungsanordnung verfügt worden, dann entsteht meist eine Erbengemeinschaft.
Bei allen Lösungen gilt: Wenn keine Geld vorhanden ist, muß der Erbe aus eigener Tasche oder aus der Versilberung des Nachlasses zahlen, oder er muß die Erbschaft ausschlagen.
Ich vermute, dass die Witwe Erbin geworden ist (zumindest aber Vorerbin).
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann