Testament bei Amtsgericht -gültig?

Moin moin,

wie kann man sicherstellen, dass ein Testament anerkannt bzw. gültig ist?

In meinem fiktiven Fall stelle ich mir vor, dass ein Ehepaar sich gegenseitig als Erbe im Testament eingesetzt hat.
Sofern der eine der beiden versterben würde wäre laut Testament Person X Alleinerbe sofern der andere der beiden Ehepartner verstirbt.

Reicht es nun das Testament bei Tod des Erstverstorbenen beim Amtsgericht einzureichen?Gilt dann das Testament auch für den jeweiligen Ehepartner bzw. kann dieser sich sicher sein, dass durch das eröffnete Testament, indem er ja auch Person X als Alleinerben bei seinem Ableben eingesetzt hat,sein letzter Wille umgesetzt wird?

Liebe Grüße, Horde

Persönlich empfehle ich immer die Euronen für ein entsprechendes notarielles Testament auszugeben.

Natürlich hat das Testament, sofern nach den dafür notwenigen Regeln aufgesetzt, auch so sein Gültigkeit.

Aber was ich schon während meiner Ausbildung (nun betriffts mich nicht mehr) in meinem Job an Streitigkeiten erlebt habe, die durch ein notarielles Testament vermieden hätten werden können, geht auf keine Kuhhaut.

Gruss HighQ

Persönlich empfehle ich immer die Euronen für ein
entsprechendes notarielles Testament auszugeben.

Der Empfehlung schließe ich mich an. Und am besten die Ziele notieren und dem Notar mitteilen - nicht selbst recherchierte Lösungen bzw. gar Formulierungen.

Denn sonst passiert das, was bei uns in der Familie passiert ist:

Mister X, selfmade man, recherchiert üppigst in Literatur und in Kioskheften (Internet war da noch nicht), wie er verhindern kann, dass die jeweils angeheirateten Partner seiner Kinder was kriegen. Ergebnis: Er kommt auf die Zauberworte Vor - und Nacherbe. Formuliert irgendetwas zusammen, was auf den ersten Blick wohl für Fachmann ganz schlüssig stand, lässt sich aber mit seiner Fragestellung (dem eigentlichen Ziel) nicht beraten.

Ergebnis: Ein völlig verkorkstes notarielles (!) Testament, dass, obwohl die Erben echt guten Willens und NICHT untereinander im Zank lagen, jahrelangen Ärger bereitet hat, u.a. weil eine Immobilie mit im Spiel war.

Daher noch präzisier von mir: Der Notar ist in erster Linie nicht dafür da, die Zurechnungsfähigkeit des potenziellen Erblassers zu prüfen, sondern ist in erster Linie Berater in einer arg kniffligen Materie. Diese Beratungsleistung muss man allerdings auch abrufen - und natürlich bezahlen. Das lohnt aber.

Im o.g. Fall waren die Folgekosten wegen vermurkstem Testament ein vielfaches höher, als die gescheite Beratung gekostet hätte…

LG Petra

Hallo,

ob ein Testament unbedingt notariell sein muss, würde ich bezweifen (es spart halt bei Immobilien die Kosten für den Erbschein), aber auf jeden Fall ist fachlicher Rat eines spezialisierten Anwalts/Notars und ggf. auch eines Steuerberaters dringend zu empfehlen. Auch ein Anwalt macht dann einen Entwurf, den man entweder privatschriftlich umsetzt, oder zum Notar gibt. Beide Versionen können auch beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Der Notar per se ist erst einmal Garant für eine bestimmte (nicht zwingend notwendige) Form, nicht aber für eine bestimmte inhaltliche Qualität. D.h. nicht jeder Notar ist ein Erbrechtsspezialist, und wenn ich mir zum Teil so ansehe, was an notariellen Testamenten auf meinem Schreibtisch landet, dann gehen mir oft die Augen über. Da werden ohne jede Beratung und Nachfrage (kein Wunder, Notare dürfen nur minimale fixe Sätze abrechnen, und nicht tatsächlichen Aufwand in Rechnung stellen) oft uralte Formularmuster nach Schema F verwendet, während man als Fachmann auf den ersten Blick sieht, dass der Fall Besonderheiten hat, die gerade dieses Muster als vollkommen ungeeignet disqualifizieren. Dafür gibt es durchaus jede Menge gute handschriftliche Testamente, die auf anwaltlichen Mustern basieren.

Also egal ob Anwalt oder Notar: Sicherstellen, dass derjenige auch was von Erbrecht versteht!

Gruß vom Wiz

*lach* Hallo HighQ!
Sehe ich genauso!Geht nix über Notartestament…
Aber wie wäre denn der o.g. Fall zu beurteilen?
Ganz unabhängig von den Ratschlägen…
Gruß,
Horde

Hallo,

sorry wenn ich widerspreche, aber der Notar ist in der Praxis leider selten Berater, sondern eher Schreibmaschine und Stempel. Und zwar deshalb, weil er diese Beratung eben nicht nach dem entsprechenden Aufwand abrechnen kann. Die Sätze des Notars für ein Testament decken - rein wirtschaftlich betrachtet - nicht mehr als ein Standardmuster oder das Diktat der mehr oder weniger gefilterten Mandantenwünsche ab. Was darüber hinausgeht ist „persönliches Engagement“. Daher sehe ich leider recht viele notarielle Testamente, die zu Problemen führen.

Der spezialisierte Anwaltskollege darf da anders agieren, und „you get what you pay for“.

Gruß vom Wiz

Hi,

da kann ich nur zustimmen und nicht mal die Prüfung der Testierfähigkeit erledigen manche Notare zuverlässig. Wobei die Betonung auf „manche“ liegt. Uns hat der Fehler eines Notares bisher 3 Jahre Ärger und grob geschätzt 7.000,00 € gekostet, der Erbschaftsbesitzer ist gerade in Berufung gegangen, so daß noch mehr Kosten und weiterhin Ärger auf uns zukommen.

Ein Anwalt hat rechtlich einfach mehr Ahnung, auch was Beurkundungen von Immobilien etc. angeht. Deshalb würde ich, gerade wenn es um hohe Geldbeträge geht, immer einen Anwalt über den Vertragsentwurf schauen lassen, dies zu unterlassen wäre am falschen Ende gespart. Meine Schwiegereltern haben damals ohne Rechtsberatung mit Ihrer Tochter einen not. Vertrag gemacht, der, wie sich später herausstellte, nicht das enthielt, was sie eigentlich beabsichtigt hatten. Über 80.000,00 € hat dieser Spaß uns gekostet.

Gruß
Tina