Testament beim Notar

Wenn man beim Notar ein Testament macht, brauchen die eine Geburtsurkunde. Da es sich um Vertriebene handelt, ist keine vorhanden. Nun soll die Geburtsurkunde nachgereicht werden. Diese wird im jetzigen Polen beantragt und die Bearbeitungszeit dauert ca 12 bis 13 Monate. Wenn der Erblasser in dieser Zeit stirbt ist das Testament dann trotzdem gültig oder ist es möglich, dass dieses Testament nicht zum tragen kommt weil die Geburtsurkunde nicht nachgereicht wurde?

Hallo,

deine Frage kann ich nicht beantworten, aber:
wir sind als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen, haben einen Vertriebenenausweis bekommen, und obwohl von meiner rumänischen Geburtsurkunde eine beglaubigte Kopie vorhanden war (das Original mussten wir abgeben), konnte ich beim Standesamt I in Berlin die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde beantragen. Ihr solltet vielleicht schauen, ob das auch in eurem Fall zutrifft, denn 12 - 13 Monate hat es bei mir keinesfalls gedauert, auch wenn ich überhaupt nicht mehr weiß, wie lange es tatsächlich gedauert hat.
http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/

Ersatzstandesamt
Im Rahmen seiner Funktion als Ersatzstandesamt führt das Standesamt I in Berlin eine Register- und Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Gebiete.

Ich weiß nicht genau, ob man sich auch direkt an das Standesamt wenden kann, ich glaube, ich habe das damals entweder über unser Einwohnermeldeamt oder über das örtliche Standesamt gemacht.

Gruß
Christa

Welches Bundesland?
In Bayern braucht man jedenfalls keine Geburtsurkunde, da genügt der Personalausweis. ramses90

Ich habe noch nie gehört man braucht vor einem Notar die Geburtsurkunde bei einem Testament.
Man weist sich mit einem Lichtbildausweis aus.

Da man ein Testament auch ganz allein handschriftlich auf einem Bogen Schreibpapier machen kann, gibt es da auch keinerlei Probleme.

MfG
duck313

Das ist Unfug. Der Notar muss sich von der Nämlichkeit des Mandanten überzeugen, also dass derjenige, der vor ihm steht auch derjenige ist, der er vorgibt zu sein. Hierfür reicht ein Blick in den Personalausweis. Und so steht es dann auch in allen Notarurkunden, wenn der Mandant nicht bereits persönlich bekannt ist: „Die/Der Erschienene wies sich durch Vorlage ihres/seines Bundespersonalausweises aus.“ Ende im Gelände. Wenn der Notar komisch drauf ist, einfach den Entwurf nehmen und bezahlen, und anderweitig beurkunden lassen, wenn einem die notarielle Form wichtig ist. Ansonsten kann man den natürlich auch in eine persönliche Form bringen („Ich“ statt „der Erschienene“) und handschriftlich abfassen. Spart heute die Beurkundung, kostet dann später ggf. die Kosten eines Erbscheins.

Wenn ich jetzt scharf darüber nachdenke, wollte der Notar, bei dem meine Schwester und ich mit meiner Mutter wegen des Testaments waren, auch nur unsere Ausweise sehen.

Gruß
Christa