Ein alleinstehender Erblasser ohne Kinder setzt testamentarisch als Erbe eine Person außerhalb der Verwandtschaft ein.
Ist das Nachlassgericht berechtigt, die überlebenden Geschwister ohne Wissen des Erben, über den Inhalt des Testaments zu informieren?
Es entspricht voll und ganz der gesetzlichen Regelung, dass das Gericht die gesetzlichen Erben, welche durch das Testament ausgeschlossen worden sind, benachrichtigt. Sinn ist, dass diese ausgeschlossenen E. die Möglichkeiten erhalten, das Testament aus ihrer Sicht zu prüfen, und ggf. anfechten zu können, falls ein Anfechtungsgrund nach ihrer Meinung vorliegt, oder Zweifel an der formellen Wirksamkeit bestehen. Ferner: Es könnte ein weiteres T. in ihrem Besitz sein. Die Rechtssicherheit liegt übrigens auch im öffentlichen Interesse. Sie ist höher einzustufen, als ein Geheimhaltungsinteresse des Testamentserben bzw. eines vermeintlichen T.erben.