Testament - Berechtigung

Ein alleinstehender Erblasser ohne Kinder setzt testamentarisch als Erbe eine Person außerhalb der Verwandtschaft ein.
Ist das Nachlassgericht berechtigt, die überlebenden Geschwister ohne Wissen des Erben, über den Inhalt des Testaments zu informieren?

I. S. d. Gesetzes zählen gesetzliche Erben zu den Beteiligten eines Testamentes.

Sofern es solche gäbe, wären die über die Erbeinsetzung zu informieren, um ihren Mindestanspruch (Pflichtteils) wirksam gegen den gewillkürten Erben geltend machen zu können.

G imager761

I. S. d. Gesetzes zählen gesetzliche Erben zu den Beteiligten
eines Testamentes.

Sofern es solche gäbe, wären die über die Erbeinsetzung zu
informieren, um ihren Mindestanspruch (Pflichtteils) wirksam
gegen den gewillkürten Erben geltend machen zu können.

Geschwister (nach denen hier gefragt wurde) sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“

Hallo,

stimmt, macht aber nichts, bzw. die Sache kann für die Geschwister sogar deutlich interessanter als nur ein - hier nicht gegebener - Pflichtteilsanspruch sein. Denn wenn die das Testament wegen Formmangels/fehlender Testierfähigkeit des Erblassers, … erfolgreich angreifen, dann gilt gesetzliche Erbfolge. Und wenn die Eltern schon vorverstorben sind, werden die Geschwister dann zu gesetzlichen Erben zu gleichen Teilen.

Und so mancher „glückliche“ gewillkürte Erbe hat da schon böse in die Röhre geschaut, wenn sich ein Testament dann plötzlich in Luft aufgelöst hat. Ich war in einigen solchen Fällen der Buhmann, der „kuriose“ Testamente zu Gunsten gesetzlicher Erben erfolgreich angegriffen hat. Und diese Vorschrift, alle potentiellen Erben zunächst mal zu informieren, macht absolut Sinn, denn das Gericht prüft von sich aus gerade nicht, ob ein eröffnetes Testament auch tatsächlich Wirkung entfalten kann, sondern überlässt es den Beteiligten ggf. eben auch ein rein formalrechtlich ungültiges Testament ggf. doch zu akzeptieren oder außergerichtlich dann eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Das können die aber nur, wenn sie alle wissen, dass es da ein Testament gegeben hat, und wie dieses ausgesehen hat.

BTW: Abgesehen davon stehen die Chancen ja ohnehin schlecht, dass gesetzliche Erben die Sache einfach laufen lassen würden, wenn jemand sich das Erbe aneignet, und dann einfach nur behaupten würde, er sei testamentarischer Erbe. Da würde regelmäßig nachgehakt, und dann müsste der testamentarische Erbe ohnehin das Testament vorlegen, um seine Erbenstellung zu beweisen.

Gruß vom Wiz