Guten Tag
Kann man per Testament auch bestimmen, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben, nachdem Haus u Grundstück verkauft wurde? Also festlegen , dass alles verkauft wird u dann zu gleichen Teilen vererbt wird?
Guten Tag
Kann man per Testament auch bestimmen, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben, nachdem Haus u Grundstück verkauft wurde? Also festlegen , dass alles verkauft wird u dann zu gleichen Teilen vererbt wird?
Ja, das geht schon.
Man setzt „einfach“ einen Testamentsvollstrecker ein, der bekommt den Auftrag das Haus zu verkaufen und den Erlös dann zu verteilen.
Das könnte z.B. ein Verwandter sein, der nicht selbst erben soll (grundsätzlich darf es aber schon ein Erbe sein) oder man nimmt einen Profi .
Lasst Euch bitte dazu beraten.
MfG
duck313
Hallo,
dies könnte aber bedeuten, dass das Haus zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft würde. Oder unter Zeitdruck. Dann würde man den Erlös unnötig verringern.
Vor allem kann man mit einer solchen Regelung aber dafür sorgen, dass sich die Erben ein bissele weniger zerfleischen. Es wäre schön, wenn sowas öfter vom Erblasser angeordnet würde - offenbar ist hier einer, der seine Pappenheimer kennt.
Schöne Grüße
MM
Testsmentsvollstrecker…
aber das Testament könnte msn ohnd Notsr verfassen oder wie grnau? sorry habe keine Ahnung
Deshalb habe ich ja geschrieben „Lass Dich vorher beraten“.
grundsätzlich kann man alles allein machen und Testament und Anordnung der Testamentsvollstreckung handschriftlich verfassen.
Aber man kann sehr viel falsch machen, was man vielleicht nicht bedacht hatte oder wo man die Folgen nicht überblickt.
So ein Testamentsvollstrecker hat umfangreiche Vollmachten und Rechte (Pflichten natürlich auch), das ist alles im BGB geregelt. Die Kinder(Erben) haben ihm da nicht reinzureden.
Ja, so eine Beratung kostet auch schon Geld. Es ist aber gut angelegt, wenn es um ein größeres Erbe (Haus) geht. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man den Notar das Testament aufsetzen lässt oder ob man es nach seiner Beratung selbst aufsetzt.
Ich empfehle schon den Notar !
ah ok
beim Anwalt oder Notar beraten lassen?
Je nach Bundesland kann das die selbe Person sein.
Im Prinzip ist der Anwalt der, der euch berät und Verträge oder Testamente formuliert.
Der Notar ist der, der die Schriftstücke bei Bedarf nochmal erklärt und an sonsten dafür sorgt, dass die Formvorschrift eingehalten wird.
Also erst mal zum Anwalt.
Dann erst zum Notar.
Wo denn sonst ?
Das wären die Fachleute dafür.
Ob Anwalt oder Notar ist fast gleich. Aber wenn man sowieso vorhat ein Testament aufsetzen zu lassen, dann wäre der Notar zwingend.
Nur er kann das machen und beglaubigen.
okay gut
Danke
ich las nur überall Anwalt… deshalb fragte ich
Ja. Und genau an den Fragen kommen dann die Erben miteinander nicht klar.Ich verweise auf die Mitteilung von MM.
Nö, man kann durchaus auch einen Anwalt den Entwurf fertigen lassen, um diesen dann in Form eines handschriftlichen Privattestaments umzusetzen. Gerade in Situationen, in denen voraussichtlich später kein Erbschein benötigt werden wird, ist das eine gerne gewählte Variante. Auch vor dem Hintergrund, dass sich Vermögen im Alter aufgrund von Pflege und Unterbringung gerne mal reduziert, kann sich dies kostentechnisch lohnen, weil der Notar das Testament nach aktuellem Wert abrechnet, der ggf. später benötigte Erbschein aber nur nach der Erbmasse berechnet wird.
In der Tat ist eine solche Regelung mit Vorsicht zu genießen, und sollte man diese regelmäßig besser nicht so absolut treffen. D.h. man sollte bei Einsetzung eines Testamentsvollstreckers diesem möglichst weitgehende Handlungsoptionen offenhalten, z.B. zunächst zu versuchen eine Einigung zwischen den Erben über eine Übernahme des Objektes gegen Ausgleichszahlung oder eine reale Teilung des Objektes oder eine Vermietung durch die Erbengemeinschaft, … anzustreben. Oft finden sich später Lösungen, an die der Erblasser zum Zeitpunkt der Abfassung des Testaments noch gar nicht gedacht hat / denken können. Und manche gute Lösung braucht schlicht und ergreifend auch Zeit. Wie gut, wenn der Testamentsvollstrecker dann diese Zeit hat, um ein optimales Ergebnis im Sinne aller Beteiligter zu erzielen und nicht kurzfristig zur Veräußerung gezwungen ist.
Damit ein Testamentsvollstrecker aber überhaupt auf all die möglichen Varianten kommt, sollte dies natürlich ein Mensch sein, der mit größeren Geldbeträgen und Vermögenswerten regelmäßigen Umgang pflegt, und möglichst auf beruflicher Basis auch in erheblichem Umfang geschäftlich tätig ist, und über einen entsprechenden kaufmännischen und rechtlichen Hintergrund verfügt, und möglichst auch das psychologische Geschick hat, mit „schwierigen Kunden“ umzugehen. Eine gute Testamentsvollstreckung ist bei schwierigen Umständen oft viel harte Arbeit und nicht gerade leicht verdientes Geld.
Man kann, und sollte dann zur Umsetzung einer solchen Regelung einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Hierzu aber bitte auch meine Ausführungen weiter unten zum Themenkomplex „Verkauf zu ungünstigem Zeitpunkt“ berücksichtigen. Eine solche Regelung klingt aus der Momentaufnahme heraus ggf. nach der einzig möglichen Lösung. Tatsächlich finden sich aber oft unter Einschaltung eines engagierten Testamentsvollstreckers später dann noch diverse bessere Varianten, die der Testamentsvollstrecker aber nur umsetzen kann, wenn ihm hierzu ausreichend freie Hand gelassen worden ist.
Ich habe hier gerade eine Vollstreckung nach Jahren abgeschlossen, die zunächst als unmögliches Unterfangen begann, zumal es widersprüchliche Testamente und verfeindete Parteien gab. Nach vier Jahren sind wir jetzt ohne Gericht zu einer für alle Beteiligten tragbaren - und sicher auch im Sinne der Erblasser liegenden - Lösung gekommen, die die Erblasser zu Lebzeiten nicht ansatzweise auf dem Schirm gehabt haben dürften.