Hallo, ich weiß jetzt gar nicht ob ich hier bei „Allgemeinrecht“ richtig bin, bitte kurz Info und ich poste um! Also: Angenommen, eine Alleinerziehende (mit 7jährigen Sohn) stirbt, wie auch immer. Was passiert mit dem Kind? Vater „existiert“, 500km entfernt. Kind wurde überwiegend von Mutter (99%) und Großmutter (nach der Schule) betreut (Mutter war berufstätig). Vater hat neue Lebensgefährtin und mit dieser 3 Babys. Kontakt war in der Verangenheit immer sehr rar. Kind wollte bis dto. nie bei ihm übernachten. ER kam ab und zu unregelmäßig für ein paar Stunden immer mit Babies. Kind mag aber Papa gerne. Die ganze Situation wurde stets begleitet mit Jugendamt (Umgang, Unterhalt) und Gericht. Kind war aber außen vor. Kind hat in der Vergangenheit bei Gesprächen immer betont, wenn Mama mal sterben sollte, ich möchte bei Oma (65Jahre) oder Tante (Schwester der Mutter, 35Jahre) bleiben. So. Was wäre zu tun, um den Wünschen des Kindes zu entsprechen. Wie ist das mit Testament. Werden die Wünsche des Kindes „dann“ akzeptiert. Welche Rechte haben die nahen Angehörigen? (Vater, Tante, Oma) Wie muß ein Testament verfasst sein? Wäre dankbar für ein paar Tips
Gruß Marion
Hallo,
ich bin auch alleinerziehend und habe bei meinen Eltern eine Art Testament hinterlegt, wo drinsteht, das mein Kind, falls mir etwas zustoßen sollte, zu meinen Eltern kommt.
Hab dir mal etwas rausgesucht:
>Sorgerecht im Falle Ihres Todes
Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, ist eindeutig, dass das Sorgerecht im Falle Ihres Todes bei dem anderen Elternteil verbleibt.
Bei Ihrem alleinigen Sorgerecht ist nach dem BGB geregelt, dass der andere leibliche Elternteil das Sorgerecht erhält, sofern dies dem Kindeswohl nicht schadet. Möchten Sie Vorsorge für andere Regelungen treffen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sorgerechtstestament” handschriftlich zu erstellen. Allerdings ist Ihre Verfügung bei der Vormundschafts- oder Sorgerechtsvergabe durch das Vormundschaftsgericht nicht bindend, wird aber üblicherweise bei der Entscheidung berücksichtigt.
Textvorschlag:
„Hiermit bestimme ich (Name und Anschrift), dass … (Name und Anschrift) im Falle meines Todes der Vormund meiner Kinder (Namen und Geburtsdaten) werden soll.
Ort, Datum Unterschrift“
Diese Regelung sollte der/diejenige in den Händen haben, der/die nach Ihrem Tod für Ihr Kind sorgen soll, damit der Übergang möglichst nahtlos geschehen kann. Zusätzlich können Sie bei einer bestehenden Freiwilligen Beistandschaft dieses Testament beim Jugendamt (Stadtverwaltung) hinterlegen. Am Sichersten ist es, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr in Verwahrung zu geben.(VAMV)
Hoffe, ich konnte helfen
Manu
Danke, Manu! Wir haben (leider,leider,leider) noch das gemeinsame Sorgerecht, die Verhandlung für mein alleiniges Sorgerecht ist in ein paar Wochen!
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Hallo Marion,
das hab ich auch - gemeinsames Sorgerecht und die Kinder sind zu 99% bei mir - meinem Vater, meiner Schwester. Der Kindes-Vater kommt sporadisch.
Ich habe notariell ein Testament gemacht, in dem meine Wünsche bezüglich meiner Kinder im Falle meines Ablebens geregelt sind. Mehr kann man in so einem Fall leider nicht äußern: Wünsche oder Vorschläge. Wobei, lt. Notar, die Kinder ab einem gewissen Alter vor Gericht angehört werden und berücksichtigt wird, wo der Lebensmittelpunkt der Kinder ist (auch bei uns liegen rund 250 - 300 km zwischen den Elternteilen) und somit, was dem Kindeswohl entspricht.
Meine Empfehlung: gehe zu einem Notar (die Gebühren richten sich nach dem Wert Deines zu vererbenden Vermögens) und laß Dich beraten. Alleine, daß Du Deinen diesbezüglichen letzten Willen hast notariell beglaubigen lassen, zeugt von einer nicht unerheblichen Ernsthaftigkeit Deines Willens.
Die Kosten sind definitiv (es sei denn, Du bist vermögend, so richtig, (-
nicht dramatisch und Du kannst gleichzeitg auch regeln, daß das, was Du vererbst, den Kindern und nicht dem Kindesvater zu Gute kommen soll.
Viele Grüße
Uschi
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Dieser Todesfall kommt nicht aus heiterem Himmel.
Wer auch immer sich nach dem Tage „x“ um das Kind
kümmern mag,kann sich also früh genug bemühen. -
Kinder können nicht per Testamant „vererbt“
werden. -
Erst mal prüft das Jugendamt automatischund von Amts wegen
was los ist, weil dort eine Nachricht über den Tod der offenbar
sorgeberechtigten Mutter eingeht - eingeht von Amts wegen.
In diesem Fall wird das JA kommen und nachschauen.
Das JA aber wird das Kind dann nicht „mitnehmen“, wenn die
Situation so ist, wie beschrieben - also intakte Familie
durch die Grossmutter. -
Das Sorgerecht wird nach dem Tode der Mutter neu geregelt.
Die Chancen für Oma /Tante sind nach diesem Falle sehr gut.
Es macht keinen Sinn, ein Kind aus einer intakten Familie
zu reissen, weil es möglicher Weise dem „Erzeuger“ gerade
gefällt. -
Die Kosten etwa bei der Tante trägt das Jugendamt und
liegen etwa bei Euro 1.000,- bis Euro 1.200,- für die
monatliche „Pflege“ des Kindes. -
Die ganze Sache sollte sehr früh in „warme Tücher“
gepacjt werden. Mit dem JA sprechen über den Tag „x“.
Immer die Floskel benutzen : Antrag auf Beratung.
Eiegene Ergüsse…
Ich warne ausdrücklich vor der Umsetzung eigener Ideen
in Form von Testamenten oder anderen NICHT bindenden
Schriftstücken.
Anwaltliche Hilfe oder Profis vom Jugendamt
sind in dem konkreten Fall gefragt.
Alles andere ist das Papier nicht wert und führt
möglicher Weise zu extremen Zoff !