Wer kennt sich aus,was Testamentsverfügung betrifft.
Der Testamentsersteller wohnt in Deutschland,der Alleinerbe im Ausland,ohne Deutschkenntnisse.
Frage:Wie kann sichergestellt werden,daß der Erbe im Ausland die Erbschaft erhält, bzw. wer kümmert sich um den gesamten Nachlass in Deutschland,ohne dass der Erbe selbst nach Deutschland fahren muß.
Zum Bsp. -Berliner Testament- beim Amtsgericht hinterlegt,nur wie kommt der Erbe dann an den Nachlass,wenn er im Ausland wohnt?
Wer regelt den gesamten Papierkram in Deutschland?
Das ist die große Frage!
Hi, das Einfachste wird sein, einen Testamentvollstrecker einzusetzen.
Wenn nicht, das Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Das benachrichtigt dann, nach Eröffnung den Erben. Mit der Eröffnungsurkunde kann dann eine hiesige, vom Erben bevollmächtigte Person, den Nachlass regeln.
Die Eröffnung dauert aber einige Zeit, mehrere Wochen. Im geschilderten Fall wahrscheinlich sogar Monate.
Nicht zuletzt ist dies alles mit Kosten verbunden. Es hängt letztendlich von der Höhe des Erbes ab ob sich das für den Erben rechnet.
MfG ramses90
Hallo,
da ist ganz einfach: Das Testament wird beim Amtsgericht in die Verwahrung gegeben, was nur ein paar Euro kostet. Im Testament wird ein inländischer Testamentsvollstrecker benannt, und festgelegt, was er genau machen soll (Auseinandersetzungsvollstreckung/Abwicklungsvollstreckung/Dauervollstreckung)
Im Falle des Falles wird das Gericht automatisch informiert, das Testament eröffnet, darin findet sich dann die Adresse des Erben und des Testamenstvollstreckers, beide werden informiert, und der TV kann seinen Job erledigen.
Als TV kann man natürlich irgendjemand x-beliebigen nehmen, ich rate hiervon jedoch dringend ab. Es sollte ein Anwaltskollege, Steuerberater, Kaufmann o.ä. sein, der sich mit rechtlichen Dingen und Behördenangelegenheiten auskennt, und eine gewisse wirtschaftliche Kompetenz/Lebenserfahrung hat. Ich schlage mich regelmäßig mit Laien als TV rum, die entweder vollkommen überfordert und schon mit einem Bein im Knast selbst Hilfe suchen, oder denen ich mandatiert durch die Erben Beine machen soll. Das ist kein Spaß und alles andere als vergnügungssteuerpflichtig. Gerade wenn es Konfliktpotential gibt, ist ein Anwalt sicher die beste Adresse, der ist solchen Streß gewohnt, und für den ist es sein Job, der aber natürlich auch bezahlt werden muss. Allerdings sind die Sätze gerade bei Abwicklungsvollstreckung sehr erträglich.
Gruß vom Wiz