Möchte ein eigenhändiges Testament verfassen Alleinerbe mein Partner. Sollte er vor mir versterben erben meine 2 Kinder, die dritte wird enterbt(bis auf Pflichtteil)
Jetzt meine Fragen,
wenn ich das so schreibe was passiert mit dem Erbe, wenn mein Partner kurz nach mir stirbt? Erbt dann seine Tochter (er hat sie in seinem Testament (durch Notar enerbt).
Oder geht es dann auf meine Kinder zurück bzw. über?
Bin jetzt doch ein wenig verunsichert!
Wie soll oder kann ich das formolieren, daß das Erbe beim Tod meines Partners an meine Kinder übergeht und nicht an seine Tochter? Danke für Eure Hilfe.
Sehr geehrte Frau Gisela,
ich muss die Frage leider zurückgeben und Sie bitten, sich an einen Juristen zu wenden; der wird Ihre Frage beantworten kann.
Ich selbst bin Theologe (Pfarrer) und kenne mich im „Alten Testament“ und im „Neuen Testament“ aus, aber das sind ganz andere Dinge. Im Erbrecht komme auch ich nicht über das allgemeine Normalwissen hinaus.
Schade, dass ich Ihnen nicht helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Karl-Heinz Hecke
hallo Gisela, leider lese ich die Frage erst jetzt (da ich nur die an mich als Experte gerichtete Post lese).
Also folgendes ganz kurz: Bei Einsetzung des Partners und nach dessen Tod würde bei Fehlen der nachgenannten Formulierung die gesetzliche Erbfolge nach dem Partner eintreten, nämlich zugunsten seiner Eltern, seiner Geschwister, dessen Kinder usw. je nach Situation. An Ihre Kinder würde das Erbe nur dann „zurückfallen“, wenn Sie diese als Nacherben bezeichnen würden. u.v.m.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Hallo,
danke für die Antwort! Habe ich das so richtig verstanden:
Lebenspartner als Haupterbe, Zusatz, stirbt er, dann erben meine Kinder, nicht seine Familie!!
Ist das so richtig??
Danke schön und einen schönen Abend wünscht Gisela
Für kurze Mitteilung bin ich dankbar.
guten Tag,
vereinfacht dargestellt sollte es heißen: Der (Erbe…) soll Vorerbe und meine Kinder… Nacherben sein. Aber damit ist noch nicht alles geklärt, sondern nur das Gröbste !!! Das Erbrecht ist viel komplizierter, als dass es hier an dieser Stelle mit wenigen Worten u n d ohne vorherige Kenntnisse über die persönlichen Zusammenhänge u n d Wünsche abgehandelt wird. Z.B. besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Vorerben und einem „befreiten Vorerben“.
Ich empfehle Ihnen (evtl. auch unter Inanspruchnahme der amtlichen Beratungshilfe), mit einem erbrechtlich ausgerichteten und dienstälteren Notar (evtl. auch Anwalt) Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt unter Vorlage aller Unterlagen zu erörtern, da dies durch die Internet-Beantwortung nicht ersetzt werden kann oder soll. Die T.-Beurkundung hat einschl. der fachlichen und kostenfreien (!) Beratung enorme Vorteile und oft uach Kostenvorteile.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann