Testament,Erbschaft stiefkinder

Hallo, ich hoffe ihr koennt mir weiterhelfen,folgender Fall: Ich habe 1 unehelichen Sohn, bin neu verheiratet und 2 Kinder aus dieser Ehe. Im Falle das mein Mann vor mir verstirbt wuerden ja nur ich und seine leiblichen Kinder erben. Im Falle das ich nach ihm,jedoch vor dem 18.Geb. meiens unehel. Sohnes versterbe, haette dann mein 1.Sohn Anspruch auf das Erbe meines Mannes was ja auf mich uebergegangen ist bzw. Pflichteil? Wuerde dann der leibliche Vater im Falle der Sorgerechtsuebertragung als Vormund eingesetzt und an das Geld kommen und u.U. ausgeben? Wie jann ich dieses verhindern? lieben Dank im Voraus

Durch Testamente können Sie und Ihr Ehemann regeln, was werden soll. Den Pflichtteil des 1. S. können Sie allerdings nicht einschränken. Er richtet sich nach dem Wert des tatsächlich von Ihnen Hinterlassenen. Eine von möglichen Lösungen wäre, dass Ihr Ehemann Sie nur als Vorerbin und die ehel. Kinder als Nacherben einsetzt. Diese Vorerbschaft fällt nicht in Ihren Nachlass. Den Begriff der V.erbschaft lassen Sie sich vom Notar erklären oder schreiben mir.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)

Hallo,
für diesen Fall wäre ein hinterlegtes Testament beim Amtsgericht gut, in dem das Vermögen das Ihr Anteil wäre
für Ihren Sohn vom Vormundschaftsgericht auf ein Sperrkonto käme, bis der Sohn volljährig wäre.

MfG
pete