stellt Euch dochbitte einmal vor, da lebt ein Mann mit einer Frau über viele viele Jahre in"wilder Ehe"
Jetzt möchte der Mann sein testament machen.
Seine Partnerrin soll nach seinem Ablben abgesichert sein. Die Kinder sollen warten bis zum Ableben der Parnerrin (seine und ihre Kinder) undnach Möglichkeit nicht vom Pflichtteil greifen.
Wie stellt man das an?
Gilt das hier?
Einzeltestament
Testament
Meine Ehefrau (Name) wird nach meinem Tod Alleinerbin sein. Unser Sohn (Name) erhält sein Pflichtteil. Das Pflichtteil wird fällig drei Jahre nach meinem Tod. Ersatzerbe meiner Frau ist unser Sohn.
Ort und Datum eigenhändiger Name (Unterschrift)
Mustertestament – Ehegatte als Vorerbe, Kinder Nacherben/dt>
Testament
Mein Gatte (Name) ist nach meinem Tod alleiniger Vorerbe. Er ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit. Nacherben nach seinem Tod oder für den Fall der Wiederverheiratung sind unsere drei Kinder (Namen) jeweils zu einem Drittel.
Ort und Datum eigenhändiger Name (Unterschrift)
Mustertestament – Kinder sind Erben – Nießbrauch für die Ehefrau
Testament
Meine drei Kinder (Namen) erben mein gesamtes Vermögen zu je einem Drittel. Meiner Frau (Name) steht bis zu ihrem Tod (oder bis zu ihrer Wiederverheiratung) der Nießbrauch an meinem Nachlass in vollem Umfang zu.
Ort und Datum
Nacherbschaft, Nießbrauch u.ä. Regelungen sollten aus meiner Sicht nicht von Laien in einem (möglichen!) handschriftlichen Testament geregelt werden, ohne dass sie sich beraten ließen…
Die Gefahr ist zu groß, dass die Wünsche der Testierenden eben nicht realisiert werden können, weil laienhaft formuliert und ggfs. etwas vergessen wird.
Also: Rechtsberatung eines fähigen Menschen (Notar) einholen. Dies ist lohnenswert und grds. z.B. in BAWü beim Bezirksnotar erstmal kostenfrei.
bitte, bitte, bitte, macht Euch nicht unglücklich, und lasst Euch fachlich qualifiziert von einem Anwaltskollegen oder Notar beraten. Deine Beispiele zeigen ganz deutlich, dass Euch einfach die Mechanik der Geschichte nicht klar ist, und was die entscheidenden Punkte für eine passende Regelung im konkreten Fall sind.
BTW: Ein Testament muss keinesfalls notariell abgefasst werden. Das spart nur bei Immobilien die Kosten für den Erbschein (dafür hat man eben die Kosten für das Testament).
wehm sagst Du das !
Bei denletzten Erbschaften ging es zu im Mittelalter.
fehlte nur noch ein kleiner Giftbecher.
da ist mal eben ein sechstelliger betrag verschwunden.
Die bank: wir wissen von nix nichts.
und prozess mit den kindern ?
mit welchem ausgang?