Hallo,
ein anwalt für Erbrecht wäre hier meiner Meinung nach der richtige Ansprechpartner.Er kann auch noch juristische Fragen beantworten.Der Notar ist m.E.nach eher für ein Verfassen eines Testaments geeignet,in dem alles schon klar ist.Das heisst nicht dass er keine juristischen Kenntnisse hat,die hat er selbstverständlich.Jedoch würde ich den Anwalt empfehlen.Die Kosten richten sich nach Arbeitsaufwand.
Ein Notar ist meines Erachtens ausreichend, da gibt es festpreise für das Erstellen eines Testamentes, bei einem Anwalt ist es meines Erachtens wesentlich teurer. einfach fragen.
Hallo,
ganz klar und eindeutig der Notar und nur der Notar.
Ein Anwalt hat im übrigen eine ganz andere Gebührentabelle und ist viel teurer. Da Sie aber ein Testament machen wollen und keinen Streit zu regeln haben, ist nur der Notar anzusprechen. Geben Sie diesem ruhig Ihr Vermögen gering an. Dadurch wird das Testament nicht ungültig! Aber nicht untertreiben.
für ein Testament kannst Du bei einem Anwalt vorsprechen.
Ein Notar ist für die rechliche Beglaubigung zuständig.
Quasi eine Erweiterung des Rechtsanwalts. Schließlich sind sehr viele Rechtsanwälte auch gleichzeitig Notare.
Ich persönlich würde in einer Testamentsangelegenheit immer zu einem Notar gehen und dieses auch mit ihm gemeinsam aufsetzen. Die Kosten hierfür sind meiner Kenntnis nach zwischen Anwealt und Notar ziemlich gleich. Da beide der Gebührenordnung der Rechtsanwälte und Notare unterworfen sind. Wenn der Anwalt oder Notar nur eine pauschale Rechnung verlangt, frage ihn wie hoch die normale Rechnung laut Gebührenrnung währe.
Dann kannst Du entscheiden welche für DIch besser ist.
hallo roadster99
ein testament muss immer notariell beglaubigt sein, denn sonst ist es hinfällig.
bei den übrigen fragen muss ich passen, ausser, dass der anwalt die rechtlichen seiten eines testamentes kennt. über die kosten kann ich leider keine auskunft geben.
lg sicha
Ich kann nur aus Erfahrung sprechen. Ein Notar ist richtig, wenn man keine Beratung zum aufsetzen mehr braucht und alles klar und rechtsicher formuliert wurde. Wenn man aber Hilfe dabei braucht ist ein Anwalt die bessere Wahl. Mit einem Notar habe ich schon schlechte Erfahrung gemacht ( wichtige Details "vergessen "). Wenn die Unterschrift gemacht wurde ist es zu spät…
für das Testament ist eindeutig der Notar zuständig.
Dieser wird sie auch rechtssicher beraten. Ein Anwalt hat hier nichts zu suchen.
Deswegen entfällt auch die Kostenfrage.
Die Notarkosten richten sich nach der Notarkostenordnung. Die Kosten hängen vom Wert ab.
Hallo, normalerweise ist nur der Notar für die Beurkundung eines Testaments oder Erbvertrages zuständig. Es gibt aber auch Bundesländer, in denen Rechtsanwälte u. Notare beide Berufe gleichzeitig ausüben. Die Gebühren richten sich nach dem Vermögen und sind daher bei Notar u. Rechtsanwalt u. Notar gleich. MfG Löwenkind
Der Notar ist hier deutlich der bessere Ansprechpartner. Der Notar ist Fachmann für gestaltungsrecht. Im Übrigen muss ein öffentliche Testamenent vom Notar beurkundet werden. Ein Rechtsanwalt könnte also im Vorfeld zwar alles formulieren, der gang zum Notar muss dann trotzden erfolgen - es sei den man verfasst das Testament privatschriftlich.
Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich ein ganz schlechtes Bild der Anwaltschaft habe in Nachlasssachen!
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Testamentsgestaltung.
Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Eine rechtssichers Testament sollten sowohl der Notar als auch ein jedenfalls aus Erbrecht spezialisierte Anwalt entwerfen können.
Eine umfassendere Beratung werden Sie im Zweifel bei einem Fachanwalt für Erbrecht erhalten, insbesondere bei dieser in der Regel schwerpunktmäßig auch mit der Testamentsgestaltung befasst und eine entsprechenden Praxisnachweis geliefert hat.
Der Notar ist ja meist auch noch in vielen anderen Themen aktiv (Grundstücks-, Familien und Gesellschaftsrecht).
Wesentlicher Vorteil bei der Beratung durch den Anwalt besteht darin, dass diese meist auch die wichtigen schenkungs- bzw. erbschaftssteuerlichen Fragen erfasst.
Die notarielle Beratung erfasst dagegen in der Regel nicht auch die erbschaftssteuerliche Beratung.
Während der Notar zwingend nach seinen Gebühren abrechnet, besteht im Hinblick auf die Vergütung durch den Anwalt grundsätzlich Verhandlungsspielraum, so dass nicht notwendigerweise werden die anwaltlichen Gebühren höher sind als die beim Notar.
Je höher der Wert des Nachlass, desto günstiger kann der Anwalt sein.
Die in notarieller Beurkundung des Testamentsg kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn auf diese Weise die Kosten für einen Erbschein nicht anfallen. Gerade bei einem Erbvertrag bzw. beim gemeinschaftlichen Testament unter Ehegatten kann dies sowohl für den ernsten als auch den zweiten Erbfall Kosten sparen.
Andererseits entstehen bereits direkt Kosten beim Notar, die dann ggf. später umsonst waren nur, wenn später anders verfügt werden soll.
Bei einer durchschnittliche Testamentsgestaltung entstehen bei mir Kosten zwischen 600 und 800 Euro.