Testament für ungleiche Erbengemeinschaft

Hallo zusammen,

es soll ein Testament verfasst werden, Der Nachlass wird sein: Ein Einfamilienhaus aus dem Jahre 1973 auf einem 2500 qm Grundstück. Das Haus auf 830 qm Hof- und Gebäudefläche laut Grundbuch, der Rest Grünland. In der Nachbarschaft wurde auf ähnlichem Grund aber auch schon gebaut. Für die 830qm wird ein Wert von 180Euro/qm angenommen, für den Rest wegen Nähe zur Bahnstrecke nur 150Euro/qm.
Nachdem ein Elternteil verstorben war, wurde dessen Hälfte hälftig an den überlebenden Partner und die andere Hälfte an die drei Kinder verteilt. Demnach jedes Kind mit 1/12. Ein Kind wurde von dem lebenden Elternteil ausbezahlt und aus dem Grundbuch gelöscht. Also geht es in dem Testament um die Verteilung nur noch von 5/6.
Es soll folgendermassen verteilt werden: Kind A lebt in dem Haus und soll das Haus mit entsprechendem Grund bekommen, Angedacht sind derzeit die 830 qm. Kind B soll nur den Pflichtteil erhalten (also 1/6, richtig?).
Kind C den Rest, möglichst aber vom Wert her genauso viel wie Kind A.
Wie formuliert man das am besten? Gibt es steuerliche Dinge zu berücksichtigen? Das 1/12 welches Kind C bereits besitzt enthält doch auch schon einen entsprechenden Hausteil, was macht man damit? Es soll möglichst kein Streit in der Erbengemeinschaft entstehen. Sind diese Ziele alle zu vereinbaren?
Ich bin ja mathematisch auch sehr interessiert, konnte das Ganze jetzt aber noch nicht vollständig formulieren. Hat hier jemand Spass an dieser Textaufgabe?
Vielen Dank schonmal für jede Anregung auf mein erstes posting!

Kein Interesse! .

Es geht sicher nicht um „Spass an der Sache“ und schon gar nicht um´s Mathematische! Denn Ihr Ziel ist „möglichst Streit zu vermeiden“. Das geht etwas anders…
Auf diesem Wege Empfehlungen für ein Testament zu geben, wäre leichtfertig, unseriös und nicht verantwortbar. Die persönlichen Situationen aller und zueinander müssen zunächst abgefragt und dann bei der Textabfassung nach Abwägung aller künftigen Eventualitäten, Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden. Was Sie schreiben reicht dafür bei weitem nicht!
Ich rate, einen erfahrenen (also älteren !!) Notar zu konsultieren. Die Kosten sind im Endergebnis meist günstiger, als wenn Sie nur ein privates T. errichten. In der geschilderten Situation bietet sich ein notarieller Erbvertrag mit evtl. Pflichtteilsverzicht an, wenn späterer Streit und Probleme weitgehend vermieden werden sollen. Hierfür könnte ich Ihnen mehrere Alternativen aufführen, aber alle sind mit Vor- und Nachteilen für den einen oder anderen Beteiligten (je nach Sichtweise und Sicherheitsbedürfnis !!) verbunden. Für die Auswahl dieser würden Sie wiederum neuen Rat benötigen … Das perfekte Testament gibt es nicht! Schon deshalb nicht, weil die Zukunft nicht perfekt kalkulierbar ist.-
Da -wie ich meine- Sie ohnehin einen Notar in Anspruch nehmen sollten, und alle Fragen kostenneutral (!!) beantwortet werden, halte ich mich mit Ratschlägen zurück (die ein halbes Buch füllen würden…).
Zum Pflichtteilsverzicht: Er ist nicht als unentgeltlicher gemeint, sondern gegen Abfindung.

Hallo,

insbesondere wegen der steuerlichen Problematik empfehle ich eine (persönliche) Fachberatung.

Viele Grüße

Günter

Hallo,

was jetzt genau im Grundbuch steht würde mich mal interessieren. Stehen alle als Erbengemeinschaft im Grundbuch oder hat jeder seinen Anteil und wenn ja, wie sind die dann verteilt?

Wie man das grundbuchtechnisch hinbekommt, kann ich leider nicht sagen. Meines Erachtens müsste man das Grundstück teilen bevor man das Testament macht. So könnte man genau beschreiben wer was erhält.

Im Testament würde man verfügen, dass Kind A und C zum Erben eingesetzt werden. Kind B würden seinen Pflichtteil bekommen.
Also Kind A und C 5/12 Anteil und Kind B 2/12 Pflichtteil.

Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben.

Grüße
M. Rettig

Vielen Dank