Testament gültig wenn kein Einspruch ?

Liebe Freunde,

folgendes:

Vor kurzen verstarb meine Großmutter. Ich weiss das in ihrem Testament steht das ich als Alleinerbe von allem eingetragen bin und meine beiden Schwestern jeweils 30 000 € erhalten sollen. Der genau Wert des Erbes ist nicht bekannt sollte aber so ca bei 350 000 € liegen. Da meine Schwestern ja Pflichteilsberechtigt sind und dieser um einiges höher als 30 000 € wäre frage ich mich nun, ob das Testament trotzdem gültig wenn kein Einspruch von meinen Schwestern eingelegt wird ??? Man sollte noch bemerken, das das Testament beim Amtsgericht hinterlegt ist aber nicht von einem Notar beglaubigt.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Das Testament wird nicht etwa ungültig durch das Entstehen von Pflichtteilsansprüchen oder dadurch, dass es nur privat errichtet wurde.
Zunächst Gegenfrage: Die Schwestern sind Enkelinnen der Erblasserin. Sie wären nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn die von der Oma abstammende Mutter oder der Vater vorverstorben sind. Ist das der Fall, dann ist der jeweilige Pfl.anspruch der Beiden durch die Differnz zum Vermächtnisbetrag aufzufüllen (in Geld). Der Betrag ist nach Zahlungsaufforderung sofort zur Zahlung fällig.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
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Ist der Pflichtteil dann automatisch fällig oder nur dann wenn das Testament angefochten wird ? Ja, unsere Mutter ist bereits verstorben

Wie ich bereits schrieb: Der Pfl.anspruch wird fällig, wenn er vom Anspruchsteller beziffert und zur Zahlung vom Erben angefordert wird. Dieser Vorgang ist keine Testamentsanfechtung. Die Anfechtung ist etwas gänzlich anderes.
Die Mutter schließt ihre Kinder nur dann aus, wenn sie den Tod der Oma erlebt hatte. Wenn nein, dann ist sie „vorverstorben“.

Ist der Pflichtteil dann automatisch fällig oder nur dann wenn
das Testament angefochten wird ? Ja, unsere Mutter ist bereits
verstorben