Testament hat anscheinend einen Formfehler

Ich habe eine Frage.

ich habe eine Mutter und einen angeheirateten „papa“.

im berliner testament steht:
Zuerst bekommt der längerlebende das gesamte Vermögen und dann ich.
Meine Mama ist zuerst verstorben. und dann hat mein nicht leiblicher Vater alles bekommen. Jetzt ist dieser auch verstorben.

Ich war im Gericht und da hieß es, ich kriege den Erbschein nicht, weil es einen Formfehler enthält. Und zwar bin ich nicht der leibliche Sohn von meinem angeheirateten Papa.

Kann es jetz sein, trotzdem dass es der letzte Wille meiner Mama war, dass ich alles erbe, dass ich nur meinen Pflichtteil bekomme?

Das Haus gehört zu 1/3 mir.
Wir haben nach dem Tod von meinem nicht leiblichen Papa seine Mutter angegeben. Kann es jetzt sein, dass sie alles bekommt? Obwohl meine mama wollte, dass ich alles kriege?

Ich hoffe mir kann jemand helfen

Das sieht so aus, dass die Dame alles nach ihrem Sohn erhält, vor allem dann, wenn inzwischen alle Einspruchsfristen durch Verjährung abgelaufen sind!

Hallo samira123,
das hört sich aber nicht gut an. Ich hoffe dass die Frist für einen Einspruch noch nicht vorüber ist. Ich glaube, da hilft Dir nur ein Fachanwalt für Erbrecht weiter. Nimm all Deine Unterlagen und mach am besten gleich einen Termin. Vielleicht lässt sich gerichtlich noch etwas machen. Ich hoffe mal für Dich.
Wie stehst Du denn mit der angeheirateten Oma? Kann man mit Ihr nicht reden? Sie könnte ja nach dem Willen des Testaments ( dem Willen der Schwiegertochter und des Sohnes) entsprechend, dir alles überschreiben.
Ich wünsche Dir viel Glück.
liebe Grüße,
Cameliendame