Ich habe eine Frage.
ich habe eine Mutter und einen angeheirateten „papa“.
im berliner testament steht:
Zuerst bekommt der längerlebende das gesamte Vermögen und dann ich.
Meine Mama ist zuerst verstorben. und dann hat mein nicht leiblicher Vater alles bekommen. Jetzt ist dieser auch verstorben.
Ich war im Gericht und da hieß es, ich kriege den Erbschein nicht, weil es einen Formfehler enthält. Und zwar bin ich nicht der leibliche Sohn von meinem angeheirateten Papa.
Kann es jetz sein, trotzdem dass es der letzte Wille meiner Mama war, dass ich alles erbe, dass ich nur meinen Pflichtteil bekomme?
Das Haus gehört zu 1/3 mir.
Wir haben nach dem Tod von meinem nicht leiblichen Papa seine Mutter angegeben. Kann es jetzt sein, dass sie alles bekommt? Obwohl meine mama wollte, dass ich alles kriege?
Ich hoffe mir kann jemand helfen