Testament im Notariat ?

Guten Tag,
muss ein Testament zwingend im Notariat verfasst/ beglaubigt werden (Geht um Haus und Grundstück) oder ist ein handgeschriebenes Testament mit Unterschrift auch gültig.
MfG

Beide Varianten sind möglich. Beim notariellen Testament zahlt man hierfür, und spart sich damit im Normalfall den ansonsten kostenpflichtigen Erbschein. Allerdings bemessen sich in beiden Fällen die Kosten nach dem Nachlasswert. Und wenn man berücksichtigt, dass im Alter üblicherweise eher Kapital ab- als aufgebaut wird, weil man gerade für die Zeit nach dem Erwerbsleben Rücklagen gebildet hat, ggf. Pflege und Unterbringung notwendig werden und entsprechend kosten, und gerade deshalb gar nicht so selten dann Immobilien versilbert werden, kann der Erbschein dann häufig die billigere Lösung sein.

Mindestens so wichtig wie die Form ist aber der Inhalt, und der sollte nur nach fachlicher Beratung erstellt werden, wenn man nicht gerade Hobby-Erbrechtler ist. Denn auch wenn viele Testamente am Ende sehr überschaubar und einfach daherkommen, wenn sie vom Fachmenschen erstellt worden sind, ist dies oft ein großer Unterschied zu einem ähnlich knappen Laientestament, weil der Fachmensch sich mit seinem Wissen den ganzen Sachverhalt erarbeitet hat, und dann ganz bewusst auf dieser Basis zu einer einfachen Lösung greifen konnte. Der Laie greift hingegen üblicherweise mangels Kenntnis der Fallstricke zu einer einfachen Lösung, die dann ggf. genau in diesem einen konkreten Fall gerade nicht passt, ggf. aber mit wenigen Worten/Sätzen hätte passend gemacht werden können.

Vielen lieben Dank für die schnelle.und kompetente Antwort!

MfG

Hinzu kommt noch, dass es als frustrierter oder gieriger Erbe fast unmöglich ist in einem Rechtsstreit gegen das notarielle Testament, erfolgreich klagen zu können. ramses90

Das liegt dann aber eher daran, dass bei einem notariellen Testament zwingend ein Fachmann mit an Bord ist. Bei einem von einem Fachmann erstellten, und dann handschriftlich umgesetzten Testament werden sich auch nicht mehr Angriffspunkte finden lassen.

Ich gehe sogar so weit, dass entscheidend weniger der Notar als vielmehr ein ggf. noch involvierter Anwalt (dessen Entwurf dann entweder handschriftlich oder notariell umgesetzt werden kann) und/oder Steuerberater ist. Ich habe schon so manche vollkommen lieblosen Standardtestamente von Notaren gesehen, die angesichts der Tatsache, dass sie für ein Testament ohnehin nur ihre Standardsätze abrechnen dürfen - egal wie aufwändig die Gestaltung auch sein mag - für die konkrete Situation des Erblassers und der künftigen Erben im Einzelfall mehr als „grenzwertig“ waren. Da werden dann insbesondere steuerliche Aspekte gerne mal vollkommen außen vor gelassen, …

Da legen die Anwaltskollegen und Steuerberater, die aufwändige Beratungsleistungen angemessen abrechnen können, oft deutlich mehr Engagement an den Tag, wobei Ausnahmen natürlich die Regel bestätigen (ich habe auch schon Testamente von Anwaltskollegen mit Fachanwaltszulassung gesehen, bei denen ich die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen habe).

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Gut dass das Wort „Fast“ eingefügt hast.
Kenne nämlich 2 Rechtsstreitigkeiten. wo sich Erben MIT Anwälten wegen einem notariellen Testament (!) gestritten haben. Die Anwälte waren sich ganz sicher, die Streitigkeit zu gewinnen. Dann kam jeweils der eine Anwalt daher mit dem Hausarzt des Erblassers, der von Demenz faselte, was man kaum widerlegen konnte. Man war also darauf angewiesen, ob der Richter mit dem linken oder rechten Fuß aus dem Bett gestiegen ist.
Schönes Wochenende
Michael

Tach,

meine Eltern haben das vor Jahren geregelt (vorweggenommene Erbfolge). Die Aufteilung war zwischen uns Geschwistern klar und unstrittig. Jeder hat seinen Steuerberater gefragt, was er sich wünsche. Das ging dann mit den Eltern zum Rechtsanwalt.
Wir haben das Ergebnis gelesen und dann alle beim Notar unterschrieben. In unserem Fall war der Anwalt auch der Notar (NRW).

Ergo, es ist zwingend notwendig sich das Testament notariell beglaubigen zu lassen, persönliches Schreiben „unterm Kopfkissen“ nicht akzeptabel /demzufolge anfechtbar…!?

LG

Die Erfahrungen sagen das Gegenteil. Siehe oben.

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