Ist es zwingend nötig ein Testament handschriftlich zu verfassen?
Wie wird i.d.Regel verfahren, wenn die-oder derjenige nicht (mehr) dazu in der Lage ist, beispielsweise wegen Erkrankung/ Demenz und Pflegbedürftigkeit?
Danke für kompetente Antworten!
es gibt noch die Möglichkeit eines sogenannten Öffentlichen Testaments, dass in Zusammenarbeit mit einem Notar erstellt wird. Siehe dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Testament
es sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge zu unterscheiden:
Neben dem handschriftlichen Testament gibt es das Testament vor dem Notar. Soweit zur Form. Auf einem anderen Blatt steht die Testierfähigkeit. Ein Parkinsonpatient mit zittrigen Händen aber wachem Geist kann problemlos vor dem Notar sein Testament errichten. Ein an Demenz erkrankter körperlich noch so fitter Erblasser kann weder handschriftlich noch vor dem Notar ein Testament errichten, weil er nicht mehr testierfähig ist. Dabei ist allerdings die Grenze fließend, und was der eine Notar als Hinderungsgrund ansehen würde, muss es für den anderen Notar nicht sein.
Allerdings verlagert diese Sichtweise die Probleme nur auf später, denn ein Testament wird ja üblicherweise nicht nur gemacht um Erben zu begünstigen, sondern auch um ansonsten vorhandene gesetzliche Erben von der Erbfolge auszuschließen. Hiervon sind diese regelmäßig wenig begeistert, und man liefert ihnen natürlich dann eine Steilvorlage für eine Klage gegen das Testament.