Testament in der Schweiz aufsetzen?

Hallo Experten,
von einer Bekannten habe ich erfahren, dass man als Deutscher sein Testament in der Schweiz bei einem Notar aufsetzen kann und dort deutlich geringere Gebührensätze zu zahlen hat.

Kann Jemand bestätigen, dass dem so ist und hat Erfahrung damit? Meine Frau und ich wollen uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Wie heißt die Institution in der Schweiz genau (auch Notar oder anders)?

Danke für Hinweise.

Gruß, Bert

Hallo,

da ein Notar nach deutschem Recht keine zwingende Institution ist, um ein Testament abzufassen (auch das privatschriftliche Testament, eigenhändig geschrieben und mit Datum unterschrieben würde reichen), kann es sein, dass das eine blöde Idee ist. Vielleicht hilft auch dieser Link http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament weiter oder diverse Literatur.

Sind Kinder vorhanden (Ausnutzen von Freibeträgen kann steuerlich sinnvoll sein), sind die Vermögensverhältnisse kompliziert (vielleicht gesellschaftsrechtliche Beteiligungen?) oder nach dem Tode des letztversterbenden Ehegatten vielleicht kompliziertere Verteilungen vorgesehen (nach dem Tod kann ja ein solches Testament nicht einfach geändert werden) mit verschiedenen Erbeinsetzungen und Vermächtnissen, der Anordnung von Testamentsvollstreckungen, … dann ist aber vielleicht Beratung sinnvoll, evtl. auch bei einem Fachanwalt für Erbrecht, mit dem kann man dann auch einen Festpreis vereinbaren.

Grüße
EK

Hallo,

da ein Notar nach deutschem Recht keine zwingende Institution
ist, um ein Testament abzufassen (auch das privatschriftliche
Testament, eigenhändig geschrieben und mit Datum
unterschrieben würde reichen), kann es sein, dass das eine
blöde Idee ist. Vielleicht hilft auch dieser Link
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament weiter oder
diverse Literatur.

Hallo EK,
Danke für Deinen Hinweis. Allerdings ist im Link genau die weiter führende Information enthalten, dass beim nicht-notariell abgefassten Testament später ein Erbschein ausgestellt werden muss, der sogar teurer als die Notargebühren sein können.

Vielleicht meldet sich ja noch Jemand, der schon mal ein Testament in der Schweiz aufsetzen ließ.

Gruß, Bert

Hallo Bert,

das stimmt, aber nur deshalb, weil nach deutschem Recht das
öffentliche Testament durch einen deutschen Notar eine öffentliche
Urkunde ist - wie der Erbschein. Das Testament kann daher unmittelbar
beim Grundbuchamt vorgelegt werden zur Eigentumsumschreibung und die
Banken müssen Konten freigeben.

Eine ausländische Urkunde hat diesen Beweiswert meines Wissens nicht.

Grüße
EK

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