Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht.
Der Grossvater und die Grossmutter sind gestorben und haben ein Testament in der Schweiz beurkundet.
Welches Recht findet anwendung wenn es um das Erbe geht?
Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zum Thema Erbrecht.
Der Grossvater und die Grossmutter sind gestorben und haben ein Testament in der Schweiz beurkundet.
Welches Recht findet anwendung wenn es um das Erbe geht?
Hallo,
allein mit diesem Sachverhalt lässt sich gar nichts sagen. Wenn zwei Deutsche zu einem Notar in der Schweiz oder auch in Schweden gehen und ein Testamant beurkunden lassen gilt immer noch das nationale Recht der Testatoren. Relevat sind z.B. Angaben über Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Güterstand, wo ist Grundbesitz belegen, wo bewegliches Vermögen.
Dann muss das internationale Privatrecht geprüft und angewand werden.
ml.
guten Tag
Jeder Staat entscheidet grundsätzlich selber, für was er zuständig ist und welches Recht er anwenden will. Ich kenne das deutsche Recht nicht.
Wenn ich das richtig lese, sind Ihre Grosseltern deutscher Angehörigkeit. Damit kommt mit aller Wahrscheinlichkeit deutsches Recht zu Anwendung. Aus schweizerischer Sicht käme CH-Recht zur Anwendung wenn die Grosseltern ausdrücklich CH-Recht im Testament gewählt hätten oder wenn Vermögen in der Schweiz liegt und Deutschland sich damit nicht befassen würde, davon ist aber nicht auszugehen.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einige Feinheiten und weitere Voraussetzungen. Da sich jedoch mit grosser Wahrscheinlichkeit die deutschen Behörden für zuständig erklären, bestimmt sich das anwendbare Recht nach deutschem Recht. Hier kann ich nicht weiterhelfen.
ohne Gewähr
Freundliche Grüsse
Grundsätzlich erst einmal das Schweizer Erbrecht und die schweizerischen Formalien der Testamentseröffnung.
Nun richtet es sich danach was geerbt wurde.
Wird das Erbe in der Schweiz belassen, gilt natürlich das schweizer Recht und die sich daraus ergebenden Folgen.
Wird Geld geerbt und es wird in BRD transferiert, wird mit dem Transfer deutsches Recht gültig.
Hallo,
zur Formgültigkeit: http://www.hukuk24.com/erbrecht/testament_ausland_wi…
Zur Frage, welches Recht Anwendung findet:
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/25.html
VG
EK
Hallo,
das kann ich Ihnen so aus dem Stehgreif nicht beantworten. Dazu müsste man sich das Testament anschauen und mehr Einzelheiten zum Nachlass kennen. Und auch dann müsste man die ganze Sache einmal durchprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
wenn Deine Großeltern in der Schweiz gelebt haben, dürfte m.E. das Recht der Schweiz gelten. Die Auskunft müsstes Du aber auch bei einem deutschen Nachlassgericht erhalten, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Ingeborg
Das weiss ich nicht genau, glaube aber, dass das Recht des Wohnortes vor dem Tode gilt.
LG
Anja
Hallo,
bin gerade im Urlaub und hatte keinen Zugang zum Internet, daher die spaete Antwort.
Welches Erbrecht Anwendung findet, ist davon abhaenigig, wo die Erblasser Ihren Lebensmittelpunkt (wohnsitz) hatten, welche Staatsangehoerigkeit und wo sich die Erbmasse befindet. Diese Punkte sind wichtig, um dann unrter Beruecksichtigung aller Umstaende zu einem Ergebnis zu kommen. Sie sollten dazu - wegen der vielen mitzuteilenden
Einzelheiten - einen Anwalt (RA fuer Erbrecht) aufsuchen.
Viel Erfolg,
S.