Was ist, wenn ich auf einem nicht Deutschen Schiff in internationalen Gewässern bin, und kein Testament habe und sterbe. Wie funktioniert das dann mit dem Testament?
Dann gibt es immer noch keines.
vnA
Hallo!
Es ist egal wo man auf der Welt stirbt.
Gibts kein Testament = gesetzliche Erbfolge tritt ein
gibts ein Testament = dann gilt das
Und man kann sich auch an Bord eines Schiffes unter welcher Flagge und in welchen Gewässern auch immer hinsetzen und sein handschriftliches Testament auf einem Bogen Schreibpapier verfassen,datieren und unterzeichnen.
So wie man es zuhause machen kann.
Die Frage zielt wohl ab, ob man das Nottestament vor Zeugen nach BGB § 2250 auch an Bord ausländischer Schiffe (also nicht nach § 2251) wirksam durchführen kann.
M.E. nach kann man das.
MfG
duck313