Testament -- letzter Wille

Hallo,

mich würde interessieren, was mit meiner Hinterlassenschaft geschieht, wenn der unerwartete Fall meines Todes eintreten sollte. Es gibt kein Testament, ich bin ledig und Kinderlos. Eltern und Geschwister vorhanden. Werden meine Reichtümer automatisch an Eltern/Geschw. vererbt?

Muss ein notarielles Testament erstellt werden, oder reicht es, einen schönen Brief selbst aufzusetzen?

Danke, igis

Hallo Igis,

mich würde interessieren, was mit meiner Hinterlassenschaft
geschieht, wenn der unerwartete Fall meines Todes eintreten
sollte. Es gibt kein Testament, ich bin ledig und Kinderlos.
Eltern und Geschwister vorhanden. Werden meine Reichtümer
automatisch an Eltern/Geschw. vererbt?

§ 1925 BGB Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.

Fazit:
Keine Kinder, kein Ehegatte ----> Eltern erben alleine
nur noch Vater oder Mutter ----> erbt seinen Anteil, Rest Geschwister
Keine Eltern mehr -----> Geschwister erben

Muss ein notarielles Testament erstellt werden, oder reicht
es, einen schönen Brief selbst aufzusetzen?

Wenn du die gesetzliche Erbfolge ausschließen möchtest, mußt Du ein Testament verfassen.
An ein nichtbeurkundetes Testament sind eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft (handschriftlich… eindeutig…). Dazu gibt es Unmengen von Urteilen und ganz nette Taschenbücher.
Zu favorisieren ist das notariell beglaubigte Testament!
Das muß auch nicht zwangsweise amtlich verwahrt werden (kostet extra).

MfG
Undine

Alles halb so schlimm!

  1. Du machst Dir Gedanken darum, wer Dein ganzes Geraffel irgendwann mal bekommen soll. Das ist blöd, denn jetzt mußt Du über Punkt 2 nachdenken!

  2. Der „unerwartete Fall Deines Todes“ wird eintreten und zwar völlig unabhängig von Deinen Familienstand :wink:

  3. Überleg, wer was bekommen soll! Schreib´s handschriftlich auf, setzt Ort und Datum drunter und unterschreib. Aus die Maus. Dein Wille geschehe!

  4. Solltest Du jedoch Zweifel daran haben, daß die berechtigten Erben auch in den Genuß Deines letzten Willens kommen, dann hilft nur noch der Gang zum Notar. So einfach ist das, auch wenn´s Geld kostet!

Gruß, Andreas

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