Hallo zusammen.
Ich bin 30Jahre alt, verheiratet und das 2. Kind kommt bald auf die Welt. Ich habe ein (bezahltes) Mehrfamilienhaus, in dem wir auch selber wohnen.
Nun möchte ich meine Familie, im Falle meines Ablebens, absichern. Ich dachte das dies auch ohne Testament ginge und meiner Frau alles zufallen würde. Wenn wir allerdings kurz aufeinander Versterben und ich zuerst die „Augen schließe“, würde meinem Schwiegervater mein ganzer Besitz zukommen, weil unser Sohn erst 2Jahre und noch nicht erbfähig(lt. Notar) sei. Mein Schwiegervater würde in dem Fall alles zu Geld machen, dass weiß ich genau.
Der Notar sagte etwas, von einem Berliner Testament.
Vielen Dank für die Hilfe.
MfG
Frank B.
hallo, es tut mir leid, aber ich weiß dazu nichts, ich dachte , man könnte ein vormund bestimmen für den fall der fälle. (mit dem Notar, wir hatten einen der Paten dafür genommen.
gruß
evelin
Hallo parafly,
nicht nur dein 2-jähriger Sohn ist erbberechtigt, sondern auch bereits das noch nicht geborene Kind
( nasciturus ).
Insofern ist die Auskunft des Notars nicht zutreffend, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, daß es sich tatsächlich um eine notarielle Auskunft handelt !
Das Berliner Testament hilft - was das erbrechtliche Verhältnis der Eheleute untereinander betrifft -zunächst weiter.
Es bleiben jedoch die Pflichtteilsansprüche der minderjährigen Kinder, welche gegenüber dem längstlebenden Elternteil geltend gemacht werden
( dies geschieht durch einen gerichtlich bestellten
Betreuer ).
Der Einfluß des " ungeliebten " Schwiegervaters kann durch ein gemeinsames Ehegattentestament völlig ausgeschlossen werden.
Ich hoffe, daß ich ein wenig weiterhelfen konnte.
Gruß aus dem Schattenland
Moosbuckelschen
Vielen Dank für die Hilfe.
MfG
Frank B.
Hi Frank,
das ist wirklich zu speziell. Da solltest du Rat bei einem Notar, unbedingt spezialisiert auf Erbrecht, einholen.
Viel Erfolg, ulli
Hallo,
grundsätzlich ist ein Testament immer anzuraten, wenn Kinder und Grundbesitz vorhanden ist. Kinder können erben! allerdings wird das Erbe bis zur Volljährigkeit über das Vormundschaftsgericht / Vormund verwaltet.
Ich empfehle aber auch grundsätzlich ein Testament, weil die gesetzliche Erbfolge im Falle Deines Ablebens besagt, daß auch Deine Kinder miterben, d.h. das Mehrfamilienhaus gehört dann Deiner Frau und Deinen Kindern zu verschiedenen Teilen. Sollte Deine Frau das Haus einmal verkaufen wollen, solange Deine Kinder noch minderjährig sind, hast Du wieder das Problem, daß das Vormundschaftsgericht zustimmen muß. Wir haben ein sog. Berliner Testament gemacht (und ich bin auch erst 40!) damit die Kinder zunächst nicht erben und wir uns somit möglicherweise viel Ärger ersparen. Gleichzeitig haben wir im Testament aber auch festgelegt, wer als möglicher Vormund eingesetzt werden soll, falls es doch dazu kommen sollte, daß beide Eltern versterben solange die Kinder noch minderjährig sind.
Ich empfehle jedem, gerade in jungen Jahren die Versorgung der Kinder abzusichern.
Gruß
Erbfähig ist bereits das gezeugte und ungeborene Kind. Dieses und das Lebende würde den Schwiegervater völlig ausschließen. Eine andere Frage stellt sich, wer Betreuer (Vormund) werden würde, falls Sie die Bestimmung einer Person nicht vorsorglich vornehmen sollten.-
Die Regelungen nimmt man als Eheleute entweder in einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag vor. Der beurkundende Notar beantwortet alle diesbezügliche Fragen kostenneutral! Sie sollten allerdings einen erfahrenen Notar nehmen; der wird wenigstens die einfachsten Erbrechtsfragen richtig beantworten, wie z.B. über die Erbfähigkeit!