angenommen, es gibt ein Testament, welches handschriftlich geschrieben ist, mit Ort und Datum. Das Datum taucht mehrfach auf (im oberen und unteren Bereich) und weicht in der Jahreszahl voneinander ab. Ist das Testament dann ungültig oder handelt es sich hierbei um einen Rechtschreibfehler? Oder ist es vor Gericht eine Auslegungssache?
ein Testament bedarf zur Gültigkeit keiner Datumsangabe. Insoweit stört eine einzelne falsche Angabe in dem Fall nicht, dass es ohnehin nur ein Testament gibt, solange nicht jemand hier bewusst Daten verfälscht hat, um daran irgendwelche Rechtsfolgen zu knüpfen.
Spannend wird das Thema eigentlich nur dann, wenn mehrere Testamente aufgefunden werden, und aufgrund der Datumsangaben dann die Frage geklärt werden könnte, welches Testament das spätere ist, und wie insoweit mit einer darin ggf. enthaltenen Aufhebungsklausel oder mit einer Überschneidung beider Testamente umzugehen ist. Dann könnten solche widersprüchlichen Angaben die Sache unnötig komplizieren. Aber ein ggf. sogar offensichtlicher Verschreiber macht ein Testament noch lange nicht ungültig, soweit es ansonsten keinerlei Auffälligkeiten besitzt.
Aber nur dann, wenn aufgrund der verschienen Daten dann nicht klar wäre, in welcher Reihenfolge die beiden Testamente verfasst wurden, und dies aufgrund von Überschneidungen von Bedeutung wäre.