Testament nicht abgeben

Hallo,

ein Herr schreibt handschriftlich ein Testament, in dem er seinen Söhnen das Haus vermacht und seiner Gattin ein lebeneslanges unentgeltliches Wohnrecht.

Ein Notar zweifelt -es wurde in einem anderen Zusammenhang erwähnt- das Testament an, weil es grob fahrlässig sei.

Wenn nun der Herr stürbe und das Testament nicht auffindbar wäre, erbten die drei ja halb-halb. Die Söhne müßten die Gattin auszahlen oder umgekehrt.

Ist es dann okay, wenn sie das Testament nicht vorlegt? Oder sollte sie es tun?

Tilli

Hallo,

ein Herr schreibt handschriftlich ein Testament, in dem er
seinen Söhnen das Haus vermacht und seiner Gattin ein
lebeneslanges unentgeltliches Wohnrecht.

Ein Notar zweifelt -es wurde in einem anderen Zusammenhang
erwähnt- das Testament an, weil es grob fahrlässig sei.

ein testament kann nicht grob fahrlässig sein. welches verhalten soll grob fahrlässig sein ?
wieso kommt hier ein notar ins spiel ? sollte er das testament beurkunden ?

Wenn nun der Herr stürbe und das Testament nicht auffindbar
wäre, erbten die drei ja halb-halb. Die Söhne müßten die
Gattin auszahlen oder umgekehrt.

nein, drei personen können gesetzlich (und rechnerisch) nicht halb-halb erben.
eine möglichkeit ist, dass die ehefrau gesetzlich zu 1/2 und die beiden abkömmlinge zu je 1/4 erben.
wieso sollten die söhne die ehefrau auszahlen müssen. die erben bilden bis zur auseinandersetzung eine erbengemeinschaft.

Ist es dann okay, wenn sie das Testament nicht vorlegt? Oder
sollte sie es tun?

wer sie ? wenn die ehefrau gemeint ist, dann sollte man den willen des erblassers akzeptieren und das testament nicht verschwinden lassen (abgesehen von den strafrechtlichen konsequenzen…).

Hallo,

ein Herr schreibt handschriftlich ein Testament, in dem er
seinen Söhnen das Haus vermacht und seiner Gattin ein
lebeneslanges unentgeltliches Wohnrecht.

Ein Notar zweifelt -es wurde in einem anderen Zusammenhang
erwähnt- das Testament an, weil es grob fahrlässig sei.

ein testament kann nicht grob fahrlässig sein. welches
verhalten soll grob fahrlässig sein ?
wieso kommt hier ein notar ins spiel ? sollte er das testament
beurkunden ?

Nein, in einem anderen Zusammenhang eben. Grob fahrlässig, weil unentgeltlich und die Kinder dann die Witwe nicht aus dem Haus kriegen, die Kosten aber bezahlen müssen.

Wenn nun der Herr stürbe und das Testament nicht auffindbar
wäre, erbten die drei ja halb-halb. Die Söhne müßten die
Gattin auszahlen oder umgekehrt.

nein, drei personen können gesetzlich (und rechnerisch) nicht
halb-halb erben.

Doch. Die Witwe die Hälfte und die Söhne die andere Hälfte.

eine möglichkeit ist, dass die ehefrau gesetzlich zu 1/2 und
die beiden abkömmlinge zu je 1/4 erben.

Genau.
Die Söhne als Erbengemeinschaft betrachtet.

wieso sollten die söhne die ehefrau auszahlen müssen. die
erben bilden bis zur auseinandersetzung eine
erbengemeinschaft.

Weil die wohl wollen, dass die Witwe auszieht.

Ist es dann okay, wenn sie das Testament nicht vorlegt? Oder
sollte sie es tun?

wer sie ? wenn die ehefrau gemeint ist, dann sollte man den
willen des erblassers akzeptieren und das testament nicht
verschwinden lassen (abgesehen von den strafrechtlichen
konsequenzen…).

Also ist sie verpflichtet, das Papier abzuliefern?
Es handelt sich um eine „Führe mich nicht in Versuchung“-Situation, denn die Witwe hätte doch echte Vorteile von dem Papier und die Söhne würden das wohl anfechten?

Tilli

Hallo,

Es wäre wohl das sicherste wenn man den Testator dazu bewegen könnte das Testament einfach zu hinterlegen beim Amtsgericht, so das nicht gewünscht ist, zumindest bei einer vertrauenswürdigen 3. Person. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Testament auch nach seinem Tode bei Gericht abgegeben und eröffnet wird.

Wer will der Ehefrau das Gegenteil beweisen wenn diese behauptet das Testament wurde noch zu Lebzeiten vom Testator selbst wieder vernichtet?

ml.

Hallo!

Alle 3 bilden eine Erbengemeinschaft,wenn es kein Testament gibt(oder es versteckt/vernichtet wird) und gesetzliche Erbfolge eintritt.
Ehefrau 1/2 und die Kinder die andere Hälfte und zwar an allem.
Einigt man sich nicht,dann muss man alles verkaufen und den Geldbetrag teilen. Die Frau muss nicht rausgekauft werden,sie kann ja überhaupt nicht dort wohnen bleiben,wenn man sich nicht einigt!
Vielmehr müsste die Frau den 2 Kindern die Hälfte des Erbes in bar auszahlen,um selbst im Hause wohnen zu bleiben.

Was mit dem Testament ja extra so vereinbart worden war. Also welchen Vorteil hätte sie überhaupt,das Testament zu verbergen ?

Aber was der Notar soll,verstehe ich noch immer nicht.
Der kommt nicht ins Spiel,wenn Testament nicht vor ihm errichtet wurde,er weiss davon nichts,kann also auch nichts raten,was man besser machen sollte.

Testament in amtliche Verwahrung beim Gericht geben wäre ideal,dann gibts solche Probleme nicht und niemand kann in Versuchung kommen,weil ihm etwas an der Verfügung nicht passt !

mfG
duck313

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Handschriftliche Testamente sind für einen Notar grundsätzlich grob fahrlässig, da sie ja daran kein Geld verdienen. Würde ich auch so bezeichnen :wink:

vnA

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Hallöchen,

Ist es dann okay, wenn sie das Testament nicht vorlegt? Oder
sollte sie es tun?

Zitüte:
Privatschriftliche Testamente müssen bei Auffindung sofort beim Nachlassgericht abgegeben werden. Die Unterschlagung ist strafbar

Zumindest ist es illegal und kann entsprechend bestraft werden.
Hinzu kommen natürlich noch zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten.

Gruß,
Michael

wieso sollten die söhne die ehefrau auszahlen müssen. die
erben bilden bis zur auseinandersetzung eine
erbengemeinschaft.

Weil die wohl wollen, dass die Witwe auszieht.

ihr wurde doch ein wohnrecht eingeräumt. ob dies dinglich (im grundbuch als beschränkte dienstbarkeit) oder nur schuldrechtlich wirkt, ist zunächst unerheblich, sie hat gegenüber den erben einen anspruch, dort zu wohnen. wenn sie nicht ausziehen will, kann sie dazu zunächst nicht gezwungen werden…

Ist es dann okay, wenn sie das Testament nicht vorlegt? Oder
sollte sie es tun?

wer sie ? wenn die ehefrau gemeint ist, dann sollte man den
willen des erblassers akzeptieren und das testament nicht
verschwinden lassen (abgesehen von den strafrechtlichen
konsequenzen…).

Also ist sie verpflichtet, das Papier abzuliefern?
Es handelt sich um eine „Führe mich nicht in
Versuchung“-Situation, denn die Witwe hätte doch echte
Vorteile von dem Papier und die Söhne würden das wohl
anfechten?

das ist keine „führe mich in versuchung“-situation, sondern ein strafrechtlich relevantes verhalten, wenn sie es nicht täte (in betracht kommen etwa betrug, urkundenunterdrückung, ggf. falsche uneidliche aussage, sachbeschädigung o.ä.). insofern wird sich jeder hüten, zu diesem vorgehen zu raten (§ 27 stgb).

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das ist keine „führe mich in versuchung“-situation, sondern
ein strafrechtlich relevantes verhalten, wenn sie es nicht
täte (in betracht kommen etwa betrug, urkundenunterdrückung,
ggf. falsche uneidliche aussage, sachbeschädigung o.ä.).
insofern wird sich jeder hüten, zu diesem vorgehen zu raten (§
27 stgb).

Die Witwe wäre ja auch schön blöd, wenn sie dieses für sie vorteilhafte Papier nicht vorlegte.

Dumm wäre es nur für die Söhne, die ja mit dem Wortlaut eigentlich geschützt werden sollten, so nun aber wohl Ärger kriegen.

Man sollte vorschlagen, einen Fachman aufzusuchen…

Wer will der Ehefrau das Gegenteil beweisen wenn diese
behauptet das Testament wurde noch zu Lebzeiten vom Testator
selbst wieder vernichtet?

Stimmt auch wieder… selbst wenn er es seinem besten Kumpel mal gezeigt hat.

Also doch „Führe nicht nicht…:“

Hallo!

Alle 3 bilden eine Erbengemeinschaft,wenn es kein Testament
gibt(oder es versteckt/vernichtet wird) und gesetzliche
Erbfolge eintritt.
Ehefrau 1/2 und die Kinder die andere Hälfte und zwar an
allem.
Einigt man sich nicht,dann muss man alles verkaufen und den
Geldbetrag teilen. Die Frau muss nicht rausgekauft werden,sie
kann ja überhaupt nicht dort wohnen bleiben,wenn man sich
nicht einigt!

Muß sie da eigentlich überhaupt wohnen? Oder kann sie dann auch einziehen?

Wenn das Papier so uralt ist, dass z.B. ein neues Haus gekauft wurde? Und es steht nur „in meinem Haus“? Gilt das dann auch?

Was mit dem Testament ja extra so vereinbart worden war. Also
welchen Vorteil hätte sie überhaupt,das Testament zu verbergen
?

Eben. Das wüßte ich auch nicht. Die Söhne hätten einen Grund, aber wer weiß, ob sie das kennen? Oder eine Kopie haben?

Aber was der Notar soll,verstehe ich noch immer nicht.
Der kommt nicht ins Spiel,wenn Testament nicht vor ihm
errichtet wurde,er weiss davon nichts,kann also auch nichts
raten,was man besser machen sollte.

Dem wurde das mal erzählt, man traf ihn möglicherweise in einer eigenen Angelegenheit und kam ins Plaudern.

Testament in amtliche Verwahrung beim Gericht geben wäre
ideal,dann gibts solche Probleme nicht und niemand kann in
Versuchung kommen,weil ihm etwas an der Verfügung nicht passt
!

Tja, aber manche möchten eben das Geld sparen…

Tilli