Testament - nicht-materieller Wille?

Hallo,
kann man im letzten willen eigentlich auch verfügen wie mit den persönlichkeitsrechten nach dem tod umgegangen wird? zum beispiel wer und wer nicht informiert wird?

kann man im letzten willen eigentlich auch verfügen wie mit
den persönlichkeitsrechten nach dem tod umgegangen wird? zum
beispiel wer und wer nicht informiert wird?

Soweit ich weiß wird ein Testament erst nach der Beerdigung eröffnet. Man sollte seinen Willen zu solchen Sachen (klassische Beerdigung oder Einäscherung) also in anderer Form hinterlegen und zwar so, dass andere den Brief/das Schreiben auch schnell finden können.

Wer und wer nicht informiert wird ist von Amts wegen geregelt.

Hallo,

ja, kann man machen, bietet sich aber nur bei einem „offenen“ Testament an, bei dem zumindest sicher gestellt ist, dass es sofort nach dem Tod geöffnet wird, bzw. das offen verwahrt wird, um rein praktische Probleme auszuschließen. Bei Hinterlegung beim Amtsgericht sollte dann zumindest eine Zweitschrift so vorliegen, wobei diese natürlich das Problem hat, ggf. durch nachträgliches, erneutes testieren dann gar nicht mehr stimmig zu sein.

Was die Durchsetzung solcher Anordnungen bei komplizierten Familienverhältnissen angeht, ist regelmäßig ein Testamentsvollstrecker eine gute Wahl.

Gruß vom Wiz

Hallo,
geht das auch bei z.B. Pflichtteilsberechtigten? Sonst könnte man damit ja (mehr oder weniger effektiv) die Auszahlung des Pflichtteils hinauszögern.

Cu Rene