Wie kann sich ein nichtverheiratetes Paar gegenseitig absichern?
Der ledige Teil macht ein Testament und setzt den anderen als Alleinerben ein. Dürfte reichen, oder?
Aber wie ist das, wenn jemand noch verheiratet ist? Reicht da ein Testament? Ich glaube nicht. Der Partner, mit dem man noch verheiratet ist, hat dann bestimmt Anspruch auf mindestens den Pflichtteil.
Wie lange besteht dieser Anspruch? Bis die Scheidung durch ist, oder ändert sich auch schon mit dem Einreichen der Scheidung etwas?
Was kann man als noch-Verheiratete/r tun, um den neuen Partner abzusichern?
Danke schon mal im Voraus
Gudrun
P.S.: Habt Ihr vielleicht auch irgendwelche Links zum Thema Testament? Wie man´s richtig macht usw.?
im Grunde reicht ein normales Testament aus, um den Lebensgefährten abzusichern.
Du hättest auch noch die Möglichkeit eines Erbvertrags, in dem ihr euch gegenseitig zu Alleinerben einsetzen könnt, dieses bedarf allerdings der notariellen Beurkundung.
Der Ehegatte hat auch dann, wenn er durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist, einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Darüberhinaus hat er evtl. noch Anspruch auf den Zugewinn ( bei Zugewinngemeinschaft ).
Er bekommt allerdings dann keinen Pflichtteil mehr, wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat und diese auch geschieden werden kann ( das hängt im einzelnen von den Trennungsjahren ab ).
Viele Gruesse,
Bettina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]