Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Jahren hat Frau X ihr Testament gemacht. Sie ging aufs Erbschaftsgericht um alles rechtmäßig zu erledigen. Eine Kopie des Testamentes hat sie selbst. Nun möchte Frau X das Ttestament ändern. Muß sie dazu wieder auf das Nachlaßgericht gehen, oder kann sie es zu Hause abändern? Das Selbe betrifft auch die Patientenverfügung
Ja natürlich !
das dort hinterlegte Testament wieder herausgeben lassen (Ausweis mitnehmen) und dann vernichten . Ein neues schreiben und das wieder beim Gericht hinterlegen. Man kann das neue natürlich auch gleich mitbringen und muss so nicht zweimal hin.
beides kostet (geringe)Gebühren.
Natürlich könnte man auch ohne Gericht ein neues handschriftliches Testament aufsetzen.
Wichtig wäre, man beginnt das neue Testament mit einer Erklärung, etwa wie folgt : Hiermit widerrufe ich alle vorherigen Verfügungen für den Todesfall.
Oder ,hiermit widerrufe ich das Testament vom (Datum einsetzen).
Dann würde das neue Testament gelten, wenn es formal in Ordnung ist.
Problem bei privater Aufbewahrung wäre, es könnte nicht gefunden werden oder schlimmer, es wird bewusst unterdrückt. Denn dann gilt das am Gericht hinterlegte Testament.
Patientenverfügung kann man ebenso jederzeit ändern. Alte zerreißen und neue ausfüllen.
Vielleicht sehe ich das falsch ( fragt mal Wiz"). Natürlich kann man sein Testament ändern. Ob das „alte“ irgendwo hinterlegt ist oder nicht, spielt keine Rolle, Wichtig sind Datum und eigenhändige Unterschruft.Das für den Nachlass zuständige Gericht sollte aber informiert werden.