Ja natürlich !
das dort hinterlegte Testament wieder herausgeben lassen (Ausweis mitnehmen) und dann vernichten . Ein neues schreiben und das wieder beim Gericht hinterlegen. Man kann das neue natürlich auch gleich mitbringen und muss so nicht zweimal hin.
beides kostet (geringe)Gebühren.
Natürlich könnte man auch ohne Gericht ein neues handschriftliches Testament aufsetzen.
Wichtig wäre, man beginnt das neue Testament mit einer Erklärung, etwa wie folgt : Hiermit widerrufe ich alle vorherigen Verfügungen für den Todesfall.
Oder ,hiermit widerrufe ich das Testament vom (Datum einsetzen).
Dann würde das neue Testament gelten, wenn es formal in Ordnung ist.
Problem bei privater Aufbewahrung wäre, es könnte nicht gefunden werden oder schlimmer, es wird bewusst unterdrückt. Denn dann gilt das am Gericht hinterlegte Testament.
Patientenverfügung kann man ebenso jederzeit ändern. Alte zerreißen und neue ausfüllen.
MfG
duck313