Testament rechtsgültig ? Streitthema

Hallo gemeinsam.
Gestern Abend hatten wir in geselliger Runde wieder einmal ein Streitthema. Die Mutter meines Nachbars ist vorletzten Monat gestorben. Die Mutter ist mit einem anderen Mann (also nicht sein Vater) seit 15 Jahren verheiratet. Aus Seiner (Vater) damaligen Beziehung brachte er 2 Kinder mit in die neue Beziehung mit seiner Mutter.
Die beiden kennen sich seit ca 20 Jahren und haben vor 15 Jahren geheiratet. Aus Iherer (Mutter) Beziehung brachte Sie auch 2 Kinder mit. Keines der Kinder wurde aber seit der Eheschliessung adoptiert. Nun, im Falle des Todes der Mutter streiten sich alle.
Es wurde gerichtlich ein nicht beglaubigtes Testament eröffnet indem steht das sich beide als Vollerben einsetzen (Berliner Testament). Handschriftlich von Ihm geschrieben. Ein Datum darunter von Ihm (Hannover den …) und die volle Unterschrift. Ihrerseits kein Ort, Datum und Unterschrift gekürzt.

Streitpunkt 1. Das Testament sei nicht gültig.
**Ich sagte eher ja, da das so ausreichend wäre und gültig sei.**
Streitpunkt 2. die Kinder aus seiner (Vater) damaligen Beziehung wollen Ihren Pflichtanteil schon haben.
Aber es ist ja nicht Ihre richtige Mutter.
Haben die beiden eigenen Kinder nicht das Vorrecht?
Ich wusste nicht was ich nun daraufhin antworten sollte.
Nun jedenfalls gings da heiss her.
Was ist nun RICHTIG und was FALSCH?
Einen Gruß
A.Z.

Hi, allein die Kinder der verstorbenen Mutter sind pflichtteilsberechtigt.
Das Testament ist mit der Unterschrift, Ort und Datumsangabe beider gültig.
MfG ramses90 beider

Hallo,

zu den 2 Streitpunkten:

  1. Meiner Meinung nach sollte das Testament soweit gültig sein. In der Schweiz z.B. sind die sog. Berliner Testamente zwar nicht gültig, dort muss jeder sein eigenes Testament erstellen. In Deutschland sollte ein solches Testament jedoch gültig sein, sofern die Unterschrift auch wirklich vom Erblasser stammt und kein weiteres (anders lautendes) Testament der Person vorliegt. Ort und Datumsangaben sind nicht unbedingt zwingend für die Gültigkeit eines Testaments, es sind „nur“ Angaben das Aktuellste herauszufinden, für den Fall, dass mehrere verschiedene Testamentversionen vorliegen. Ohne Datum wird meines Wissens nicht automatisch ein Testament komplett ungültig (zumal hier ja ein Datum im Berliner Testament vorliegt).

  2. Einen Anspruch auf den Pflichtteil haben immer nur die leiblichen Kinder oder adoptierte Kinder! Somit kann nur das leibliche Kind einen Pflichtteil von der Mutter verlangen egal wie lange die Patchwork-Familie schon zusammen gelebt hat. Die beiden Kinder des Vaters erben erst bei dessen Tod.

Hoffentlich haben die Antworten geholfen. Weitere Infos zum Thema finden sich auf unserer Seite www.moribono.com.

Ihr Team von Moribono