Testament -Schlage ich das Erbe aus, wer erbt dann

Meine Eltern haben 1987 ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt.1988 verstarb mein Vater, nun meine Mutter. Im Testament wurden meine Schwester und ich als Erben benannt. Da meine Schwester in 1976 schon das Grundstück vorab geschenkt bekam, soll ich nach dem Tod des Vorerben das Hausgrundstück erben und meiner Schwester noch eine Summe zahlen. Ich habe 2 Kinder. Schlage ich das Erbe aus, erben dann meine Kinder oder meine Schwester. Wann ist die Summe an sie auszuzahlen? In welchem Zeitrahmen?

Und warum erstellt das Amtsgericht lt. Aussage meiner Schwester ein neues Testament auf Grundlage des Testamentes von 1987 ?
Falls mir jemand meine Fragen beantworten kann bedanke ich mich hiermit schon im Voraus sehr herzlich.

Erbausgleichszahlungen sind bei Erbantritt fällig und zahlbar. Selbstverständlich können Sie sich zur Beschaffung von Geldmitteln ca. 4 bis 6 Wochen Zeit lassen, bevor die andere Seite auf die Zahlung klagen wird. Schlagen Sie das Erbe aus, dann verzichten Sie automatisch zu Gunsten Ihrer Schwester. Ihre Kinder gehen später bezüglich des ausgeschlagenen Erbes leer aus, weil Sie selber Ihnen dies nicht als Erbe hinterlasen können, da Sie augeschalgen haben. Das Amtsgericht erstellt kein neues Testament, sondern einen neuen Erbschein, wenn Sie die Ausschlagung erklären. Sie wären sehr gut beraten, sich die Ausschlagung, nicht zuletzt im Interesse Ihrer Kinder, noch einmal gründlich zu überlegen!

Hallo vielen lieben Dank für die prompte Antwort.
Ich dachte mir eigentlich ähnliches in Punkto Erbverzicht das die Schwester dann Anspruch hat.
Da ich schon Jahre von dem Testament weis hatte ich mal versucht mich dahingehend von einem Anwalt beraten zu lassen. Dabei herausgekommen war das er mündlich gesagt hatte das Erbe ging dann an meine Kinder. Ich sollte ihm meine Unterlagen dalassen. Er wolle sich damit mal befaseen und mir dann genauere Antwort geben. Daraus wurde leider nichts. Weil der gute Herr meine Unterlagen schlicht und ergreifend verschludert hat.
Nun ist eben der Erbfall eingetreten (was ich irgendwie als Erwartung verdrängt hatte )und mich eben jetzt damit auseinader setzen muss.
In diesen Dingen ist man ja einfach sehr unwissend. Ich werde aber Ihren Rat annehmen und das Erbe für mich beanspruchen. Im Hinterkopf denke ich an einen Verkauf und teile dann eben den Erlös mit meinen Kindern.
Da es sich um ein geteiltes Grundstück handelt und in dem hinteren Teil das Haus drauf steht, wird es sicherlich nicht so einfach sein das Haus zu verkaufen. Zumal es nur ein Durchgangsrecht gibt und keine eigene Zuwegung.
Es ist für meine Begriffe, damals von unseren Eltern leider keine sehr gute Regelung Ihres Besitzes getroffen worden. Was mich aber dazu gebracht hat schon seit Jahren ein gemeinsames Testament zu erstellen wo unsere beiden Kinder nach den Eltern zu gleichen Teilen erbberechtigt sind.
Das Testament meiner Eltern bringt mich ljetzt leider in eine kleine finazielle Zwielag, denn so in 4 - 6 Wochen meine Schwester auszuzahlen, erfordert von mir ein kleines Kunststück. Ich bin mir da nicht sicher, ob sich unsere Eltern darüber eigentlich im Klaren waren.
Wie dem auch sei nun muß es zu einem guten Schluß gebracht werden.
Nochmals vielen lieben Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid

Nun lassen Sie sich mal durch die Regelzeit von vier bis 6 Wochen nicht verwirren! Solange braucht in der Regel ein Bank zur Bearbeitung eines Kreditantrages! Sie haben natürlich Zeit, sich in Ruhe um einen evtl. Verkauf oder auch eine Vermietung des geerbten Objektes zu bemühen. Das Wegerecht ist von alters her von den Eltern genutzt worden. Selbst wenn das nicht im Grundbuch vermerkt sein sollte, so steht dies dem jeweilgien Eigentümer aufgrund der früheren Nutzung durch die Erblasser dennoch als ein Gewohnheitsrecht weiterhin zu. An eine finanzielle Regelung sollten Sie aber in jedem Falle der guten Ordnung halber die Eintragung eines solches Geh- und Fahrrechtes knüpfen in Form eines dinglich gesicherten Wegerechtes, das dann auch im Grundbuch des dienenden Grundstückes zu Gunsten des herrschenden Grundstückes eingetragen wird!

Hallo,
vielen lieben Dank das Sie mir nochmals geantwortet haben. Das finde ich sehr nett.
Darf ich evtl. zu gegebener Zeit wieder Ihren Rat einholen, falls dies nötig werden sollte?
Ich möchte die ganze Angelegenheit so problemlos wie möglich abwickeln und hoffe das da meine Schwester auch mitspielt. Aber bekanntlich hört ja beim Geld die Freundschaft auf.( Ich denke auch das von Seiten unserer Mutter ein kleiner Erbteil da sein wird. Nicht viel, aber ich denke das muß auch geteilt werden.)
Wenn dies bei mir so gewesen wäre hätte ich meinen Eltern nicht zugeraten meiner Schwester das Grundstück schon vor über 30 Jahren zu überlassen. Leider war ich dann aber sehr enttäuscht nicht zu Beratungen wie was usw. mit zu diskutieren, sondern ich wurde schlicht und ergreifend übergangen. Eine Nachbarin erzählte mir dann das meine Schwester das Grundstück geschenkt bekam ohne einen Weg für das hintere Grundstück zu lassen. Das hatte mich damals schon getroffen.
Und wie mein Vater dann nach langer Krankheit starb war eben das Testament da worin wir Beide - meine Schwester und ich - als Erben benannt sind. Sie habe schon das Grundstück erhalten und ich bekäme dann das Hausgrundstück (was heute ja sehr viel weniger Wert sein dürfte, eben durch den fehlenden Weg und durch den jahrelangen Leerstand). Und ich habe meiner Schwester noch ein Sümmchen zu zahlen.
Wie schon geschrieben habe ich mich entschlossen das Erbe anzunehmen. Meine Tochter möchte das Haus der Oma nicht haben und hat nichts dagegen das ihr Bruder evtl. das Haus übernimmt. Da wir beide Kinder gleich behandeln, ist zu überlegen wir man dies am besten bewerkstelligt. Und eben , nach Besichtigung des Hauses, ob unser Sohn überhaupt in der Lage ist das Haus wieder auf Vordermann zu bringen. Andernfalls gedenke ich das Haus zu verkaufen ( was meiner Ansicht nach das Beste wäre) und den Erlös zu teilen. So hat jedes Kind etwas davon.
Nun habe ich Ihnen aber einen Roman geschrieben. Ich hoffe ich belästige sie damit nicht. Aber ich bin so dankbar für Ihren Rat. Und es mag auch gut sein, das ein wenig mehr Hintergrundwissen vorhanden ist. Ich habe sowieso nicht sehr viel Kontakt mit meiner Schwester. Jeder hat sein Tun mit sich und der Familie. So sind die wenigen Treffen sehr nett. Ich war ihr nie böse gesinnt, obwohl ich es so empfinde das besonders unsere Mutte versucht hat einen Keil zwischen uns zu treiben. Bewusst oder unbewusst. Aber jedermann weis das meine Schwester die Lieblingstochter war. Als junges Mädchen hat mir dies schon weh getan, aber mit den Jahren wurde mir das gleichgültig. Da ich selbst 2 Kinder habe, weis ich das man nicht immer ganz gerecht sein kann. Man kann sich nur bemühen und versuchen einen Ausgleich zu schaffen.
Bevor unser Vater starb, habe ich jahrelang für meine Eltern das Haus gepflegt und zu Vaters Kranheitszeit war ich jeden Tag dort. Ich fand dies auch für mich wichtig. Ich möchte vor mir selbst bestehen können.

Nun verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wehling