Meine Mutter ist 75 Jahre und ich habe sie gebeten, ein Testament zu erstellen. Darin soll festgelegt werden, wie für meine 3 Geschweister und mich die Hausanteile aufgeteilt werden. Meine Mutter möchte gerne, dass mir nach ihrem Tod das Haus überschrieben wird und ich den Verkaufspreis aufteilen soll. Jeder meiner Geschweister soll 10.000 Euro bekommen und ich den Rest plus Möbel etc., da ich auch noch zu Hause wohne. Allerdings wissen wir nicht ob das möglich ist, da es hierbei ja auch sicher Vorschriften gibt (Erbanteil)und evtl. vom Hauswert abhängig ist.
Kann mir jemand sagen, ob der Betrag von meiner Mutter so festgelegt werden kann?
Reicht es auch, das handschriftliche Testamant zu Hause aufzuheben?
Hallo kaffegass,
ich bin kein Anwalt oder Notar und kann nur aus der persönlichen Erfahrung berichten.
Ich denke mal die Erbmasse wird am tatsächlichen Wert bemessen, alles muß über einen Notar und das zuständige Amtsgericht ggf. Familiengericht abgewickelt werden.
Es gibt gesetzliche Vorschriften und Auflagen, sinnvoll wäre daher ein Anwalt für Erbrecht, damit Deine Mutter vorher eine ausreichende Information bekommt.
Sie kann später eine Erbschaftsvollmacht an einen der Beteiligten geben, der muß dann alles über die ‚Bühne‘ bringen und über die Auszahlung des Vermögens (samt exakten Aufstellungen) an die Miterben, dies auch beweisen können.
Viele veräußern ihr Vermögen vorher oder ‚verschenken‘ es z.B. ein fast neues Auto, Schmuck, Möbel, etc.
Auf jeden Fall sollte alles notariell beglaubigt und beurkundet sein, wenn auch nur grob.
Ich rate zu einem Anwalt und Notar.
Vielleicht wird eure Mama noch 95 Jahre alt,
aber Vorbeugung ist alles
.
Tut mir leid aber mehr kann ich dazu nicht sagen.
Ich wünsche einen guten ‚Rutsch‘,
Dir und Deiner Familie alles Gute.
Liebe Grüße Ruhelos
Deine Mutter kann in das Testament schreiben was sie möchte. Wenn sie es selber schreibt, werdet ihr später einen Erbschein brauchen!
Deine Mutter kann entscheiden, ob ihr Kinderalle zu gleichen Teilen erbt der z.B. du alles erben sollst.
Wenn du eigentlich alles bekommen sollst, kann sie dich als Alleinerbe einsetzen, aber für deine Geschwister Vermächnisse (z.B. jeder bekommt Betrag x) aussetzen.
Sie alle, auch die 3 anderen Geschwister, sollten sich zusammensetzen und darüber sprechen. Eine Lösung über die Köpfe der drei anderen Kinder hinweg führt in der Regel zu Streit. So kann die Mutter ihren Willen allen gegenüber kund tun und dies am besten in einem Testament niederschreiben lassen. Allerdings sollten Sie sich von einem Notar beraten lassen. Eine Übertragung des Hauses vor dem Tode der Mutter mit einem damit verbundenen lebenslangen Nutzungsrecht für die Mutter geknüpft an verschiedene Auflage (Auszahlung der Geschwister) könnte u. U. die bessere Alternative sein.
Viel Erfolg, ulli
Hallo, ich empfehle in diesem Fall eine Beratung bei einem Notar und evtl. auch die Beurkundung eines notariellen Testaments, damit die Sache sicher abgewickelt werden kann. MfG Löwenkind
Hallo Kaffeegass,
vorab ich bin keine Juristin, ich weiß nur, das Deinen Geschwistern ein Pflichtanteil zusteht. Dafür müsstest Du herausfinden, wie hoch dieser ist, ich denke er wird sich an dem Verkaufswert des Hauses richten. Es sei denn Deine Mutter würde Dir vorab das Haus schenken, dafür muss die Schenkung jedoch mindestens 10 Jahre (hier müsstest Du dich jedoch auch noch mal genau informieren) nach dem Versterben Deiner Mutter liegen. Ich hoffe jedoch für dich, dass sie noch viel länger leben wird. 
Für ein absolutes rechtsgültiges Testament solltet ihr aber einen Notar aufsuchen, der euch dahingehend ausreichend über ein rechtskräftiges und vernünftiges Testament aufklären kann.
Liebe Grüße
Sonne
Hallo Kaffegass
Ich würde sagen daß es auf den Wert des Hauses ankommt.
Den Pflichtteil aus der Erbmasse müssen deine Geschwister auf jedenfall bekommen.
Das Testament kann man zu Hause aufheben.
lieber Gruß das Schattengras
Meine Mutter ist 75 Jahre und ich habe sie gebeten, ein
Testament zu erstellen. Darin soll festgelegt werden, wie für
meine 3 Geschweister und mich die Hausanteile aufgeteilt
Hallo,
die Geschwister sind pflichteilberechtigt,d.h.sie hätten anspruch auf die hälfte der erbmasse(also auch wert der immobilie etc.)generell reicht es,ein testament zu hause aufzubewahren.wenn aber,wie in ihrem fall,mehrere erben da sind,die nicht zu gleichen teilen erben,empfiehlt sich einen notattermin zu vereinbaren.hierbei könnte dann festgelegt werden,dass die geschwister auf den pflichteil verzichten!
Liebe grüsse
soll. Jeder meiner Geschweister soll 10.000 Euro bekommen und
ich den Rest plus Möbel etc., da ich auch noch zu Hause wohne.
Allerdings wissen wir nicht ob das möglich ist, da es hierbei
ja auch sicher Vorschriften gibt (Erbanteil)und evtl. vom
Hauswert abhängig ist.
Kann mir jemand sagen, ob der Betrag von meiner Mutter so
festgelegt werden kann?
Reicht es auch, das handschriftliche Testamant zu Hause
aufzuheben?
hallo faffegass
das testament muss von einem notar betätigt werden.
die finanzielle aufteilung hängt davon ab, wieviel das haus wert ist. aber diese regelung muss definitiv von einem notar beglaubigt werden, denn ein nicht notarielles testament kann, so weit ich weiss, angefochten werden.
lg sicha
wenn das Testament zu Hause aufbewahrt wird, so ist es ratsam
a) handschriftlich verfassen mit Unterschrift
b) 2 Zeugenunterschriften die das Dokument so bestätigen
außerdem gibt es die Möglichkeit, das Testament beim zuständigen Amtsgericht in einem verschlossenen Kuvert zu hinterlegen.
Ihre Mutter kann selbstverständlich testamentarisch so verfügen wie sie das gerne möchte. Sobald ein Testament vorliegt, entfällt die gesetzliche Regelung.
Wenn kein Testamnent vorliegen würde , tritt die gesetliche Erbfolge ein. In diesem Fall sind es nur 3 Kinder, die zu gleichen Teilen erben würden.
Die Mutter kann in das Testament schreiben was sie will.
Wird ein Erbe mit weniger als dem Pflichtteil bedacht muß dieser Erbe einverstanden sein.
Testament kann auch zuhause verwahrt werden.
Hallo kaffegass,
jeder kann mit seinem Vermögen so verfahren, wie er es möchte, also auch aufteilen in gleiche oder ungleiche Teile. Sind sie im Testament ungleich bestimmt, dann können sich n a c h dem Tode allerdings sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche dann ergeben, wenn Kinder weniger zugeteilt bekommen haben, als ihr jeweiliger Pflichtteil ( Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Zahlen muss der Miterbe, welcher mehr erhalten hat. Die Nachlasswerte -wie die Immobilie- werden mit dem Verkehrswert angesetzt. Da das handschriftliche T. im Ergebnis fast die gleich hohen Kosten verursacht, aber das notarielle T. erhebliche Vorteile bietet, rate ich den Dienst eines erfahrenen -also älteren- Notars in Anspruch zu nehmen. Alle Fragen dazu sind zum Beispiel kostenneutral!!
Auf Anfrage teile ich Ihnen gern die Vorteile mit. Die T.aufbewahrung zuhause ist bekanntlich ein Risiko.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)
Die Auskunft von Ruhelos ist nicht hilfreich
Die Auskunft von Ruhelos hinkt deshalb, weil
- das Nachlassgericht gar nichts abwickelt, sondern lediglich das Testament eröffnen und ggf. den Erbschein erteilen wird. Abwickeln müssen die Erben selbst.
- die Inanspruchnahme eines Anwalts in diesem Fall äusserst unwirtschaftlich sein würde, da ein notarielles Testament in jeder Beziehung vorzuziehen ist, welches im Ergebnis erheblich kostengünstiger sein wird und wobei alle Fragen sogar kostenneutral sein würden!!!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
Heinz Gintemann
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)
Guten Tag,
Hallo kaffegass,
bei vier Kindern beträgt der gesetzliche Anteil 25 % pro Kind vom gesamten Vermögen. Ist das Haus z.b. 100 Tsd Euro wert, erhält jedes Kind 25 Tsd Euro.
Wenn die 3 Geschwister jeweils nur 10 Tsd Euro erhalten sollen, sind diese unter dem Plichtteil. Der Plichtteil würde nämlich 12,5 Tsd betragen, also die Hälfte vom gesetzlichen Anteil. Der Pflichtteil steht den Geschwistern aber mindestens zu.
Als Deine Mutter würde ich Dich als Erbin einsetzen und die Geschwister auf den Pflichtteil setzen. So kannst Du das Haus dann selbständig verkaufen und Deine Geschwister entsprechend auszahlen.
Deine Mutter muss das Testament übrigens komplett handschriftlich verfassen, sonst ist es ungültig. Es kann auch Zuhause aufbewahrt werden.
mfg
Lara50