Testament schreiben mit Ausschlussklausel

Da unsere Kinder seit Jahre keinen Kontakt mit uns haben möchten ,wollen mein Mann und ich ein Berliner Testament erstellen wo wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Wir möchten verhindern daß die Erben den überlebenden Gatten kostenpflichtig zu einen Auskunftsrecht über das Vermögen zwingen können.Da wir ein Haus haben könnten dadurch große Kosten auf den Überlebenden zu kommen.Da mein Mann nur eine kleine Rente hat und ich gar keine,wäre das der Ruin.
Wer kann mir darüber Auskunftgeben wie ich das im Testament ausschließen kann.
MfG

Liebe Frau Wölfel,

Der Auskunftsanspruch dient der Sicherung des Pflichtteilsanspruches und kann daher ebenso wie dieser nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden. das kommt wohl bei Ihnen nicht in Betracht (Einzelheiten unter http://www.testamentratgeber.com/?page_id=323).

Es gibt aber die Möglichkeit, sich durch eine sog. Pflichtteilsstrafklausel zu schützen:

Im Berliner Testament setzten sie in der Regel die Kinder verbindlich als Schlusserben des Letztversterbenden Ehegatten ein (oder als Nacherben des Erstversterbenden, Einzelheiten unter http://www.testamentratgeber.com/?page_id=620).

Durch die Pflichtteilsstrafklausel entfällt diese Erbeinsetzung wenn der Schlusserbe seinen Pflichtteil nach dem Erstversterbenden geltend macht oder der überlebende Ehegatte wird ermächtigt, die ansonsten verbindliche Einsetzung der Schlusserben in diesem Fall zu widerrufen.

Dankeschön,das war sehr Aufschluss reich für uns.
MfG