wir wollen selbst ein gemeinsames Testament verfassen und unsere Unterschriften beim Notar beglaubigen lassen, das selbst geschriebene Testament (man kann somit Notarkosten spare ?) könnte dann auch beim Notar oder einem Gericht aufbewahrt weren.
Ist dieses testament rechtswirksam ?
David
Es ist immer besser, das Testament (besonders ein gemeinschaftliches) vom Notar aufsetzen zu lassen. Bei den Gebühren kommt es auf den Wert des Nachlasses an. Es rechnet sich aber immer, den Notar das formulieren zu lassen, da man gar nicht so dämlich denken kann, wie es mal kommt! Vom Notar wird das Testament dann automatisch hinterlegt und man ist absolut auf der sicheren Seite. Gerade bei Testamenten ist das so eine Sache. Sie müssen absolut „wasserdicht“ formuliert sein. Das kann man als „Otto Normalverbraucher“ gar nicht. Es kommt auf einzelne Formulierungen an. Denn ihr wollt ja wohl nicht, dass im Falle des Falles der Erbstreit losgeht (habe ich im Laufe meiner Berufstätigkeit immer wieder gehabt - und das ist hässlich, mehr als hässlich. Also: Lieber einmal im Leben ein bisschen mehr ausgeben und eine 100 %-.ige Sicherheit haben. Denkt doch auch mal darüber nach, im gleichen Zuge beim Notar eine Gesundheits- und Vermögensvorsorgevollmacht mit beurkunden zu lassen. Dann kann absolut gar nichts mehr passieren, niemand kann euch reinreden, niemand kann euch zu etwas zwingen, was ihr nicht wollt. Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Dieser Weg einer Testamentserrichtung ist recht ungewöhnlich, denn zwei wesentliche Aspekte werden trotz Kosten nicht bedient. Die erbrechtliche Prüfung des Testamentsinhaltes und die Beurteilung der Testierfähigkeit (ähnlich Geschäftsfähigkeit) erfolgen bei einer Unterschriftsbegl. nicht. Ein notarielles Gemeinschaftliches Testament würde zwar einiges mehr kosten, aber trotzdem könnte sich im Endergebnis z.B. bei Hauseigentum sogar eine günstigere Kostenbilanz ergeben. Ganz abgesehen von den anfangs genannten erheblichen Vorteilen eines notariellen T.
Es wird er Irrtum gepflegt und gehütet
Notarkoste wären teuer.
Dem ist nicht so.
Dafür ist das Testament durch den Notar rechtsicher, nicht anfechtbar.
Wenn Leute Werte, Geld haben,
dafür keine Kinde,
dann melden sich Verwandte, Brüder,
Schwestern, des/der Verstorbenen,
die nichts zum Wohlstand der
Verstorbenen dazu geholfen hatten
und wollen erben, oder erwachsene Kinder aus einer Vor-ehe, die ihren Pflcht-teil ausbezahlt haben wollen.
Das verhindert der Notar oder das handschriftlich gefertigte Berliner-Testament, abzurufen im Google
Internet.
Hallo David, es ist richtig man kann da auch die Kosten sparen. Wenn ihr es vom Notar beglaubigen lasst und beim Gericht hinterlegt, ist es gültig und wird auf jeden fall anerkannt. Ich hoffe ich konnte euch damit helfen. Wünsche aber noch lange und schöne gemeinsame Jahre. Liebe Grüße