Testament, Soehne werden ausgeschlossen fom Erbe

mein Nachbar hat ein Testament gemacht,in der Schweiz,hat 3 erwachsene Soehne, und seine Ehefrau,seine 2 Ehefrau, (nicht die leibliche Mutter von den Kindern),wurde als Allein Erbin auserkoren. Folgens Schweizer Recht wuerde aber den 3 Soehnen auch was zustehen.Der Nachbar ist verstorben, die Ehefrau kann erst erben, wenn alle Soehne offiziell auf ihren Anteil verzichten, einer von den Sohnen ist sehr krank kann nicht mehr selber Einspruch machen, hat Alzheimer, und hat durch die Krankheit finanzielle Probleme, sollte diese Person nicht automatisch was erben?

Mit dem Erbrecht der Schweiz kenne ich mich nicht aus. Ich glaube nicht, dass dort aufgrund einer Krankheit ein Recht auf ein Erbe bestehen kann.

Es tut mir leid, aber davon habe ich keine Ahnung.
Viel Glück bei der Recherche!
Ute