Testament und Erben

Hallo,
meine Frau ist verstorben, Es gibt ein Testament in dem unsere gemeinsamen Kinder zu Erben von Eigentumswohnungen und Grundstücken eingesetzt sind. Wir hatten den gesetzlichen Güterstand.
Wohnungen und Grunstücke gehörten uns gemeinsam.

Wo muß ich das Testament vorlegen um die Umschreibung von dem Besitz vorzunehmen ?

MfG
Günther

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur umgehenden Ablieferung der Originalurkunde beim Amtsgericht (letzter Wohnsitz); am besten mit der Sterbeurkunde und den Namen und Anschriften aller gesetzlichen Erben. Ferner wird die Grundbuchbezeichnung benötigt. Ob ein Erbschein für den genannten Zweck benötigt wird, ergibt sich aus der Form und ggf. der Art der Erbenbenennungen und ggf. der übrigen textlichen Abfassung des Testamentes.
Wenn es sich um ein notarielles Testament handeln würde, wären die anfallenden Kosten in der Summe (gering bis erheblich) günstiger und ebenso die Formalitäten.

hallo,

Danke für die ausführliche Antwort

MfG
Günther