Testament und Erbfolge

Hallo und guten Tag.
Vater hat seinem ältesten Sohn und dessen Frau Anfang 2003 eine hohe Summe als Darlehen mit festem Ablauf nach 96 Monaten gegeben, von dem heute rd. 53.000 € immer noch nicht getilgt sind. Statt der vereinbarten 1.654 € mtl. wurden bis heute im Schnitt nur ca. 550 € mtl. abgetragen !
Die Eltern (V-83 und M-70) sind durch diese nicht geplante lange Tilgungszeit selber in finanzielle Nöte geraten und bangen darum, dass für den zuletzt versterbenden Elternteil das Geld zur eigenen Bestattung fehlen wird !

Ist es möglich -und wenn ja was ist zu tun- in einem gemeinsamen Ehegatten-Testament zu verfügen, dass nach dem Tod des zuletzt versterbenden Elternteils die gesamten Kosten der Beerdigung aus dem Restdarlehen bezahlt werden und dann erst nach Erbfolge verteilt wird ?

Danke und einen freundlichen Gruß, Colonius

Hallo!

Sind das nicht unbegründete Sorgen ? Es geht um die Bestattungskosten ?
Die müssten doch völlig unabhängig vom Erbe durch die Kinder getragen werden.
Ist Erbmasse vorhanden, so wird es daraus bestritten. Ist nichts da, zahlen die Kinder(nach finanz. Möglichkeit) mit eigenem Geld oder es trägt der Staat (Sozialamt) diese Kosten.

Ich glaube Dir schwebt was anders vor, nämlich das man die noch ausstehenden Schulden des Sohnes beim Erbe berücksichtigt. Das halte ich für sinnvoll.
Leider kann man ja nicht in die Zukunft schauen und weiß wann der Erbfall (der letzte !) sein mag und ob dann immer noch eine Rückzahlung offenstehen würde.

Wenn es was Nennenswertes zu vererben gibt. Aber wenn man sich schon um die Bestattungskosten sorgt kann ja nicht viel Vermögen mehr da sein.

Deine angedachte Lösung geht m.E. rechtlich nicht.

MfG
duck313

Das funktioniert so nicht! Denn die Übernahme der Bestattungskosten wäre eine Auflage, und angesichts der Auflage würde der Sprössling einfach das Erbe (was ja offensichtlich nicht mehr vorhanden ist, wenn man sich schon um die Bestattungskosten sorgt) ausschlagen, und wäre damit die Auflage los.

Aber warum macht man nicht sofort Druck, dass das Darlehen endlich zurückgezahlt wird? Dann ist auch wieder Geld für die Bestattung da.

Hi duck313, zunächst mal Danke für Deine Unterstützung !

  • Das Restdarlehen ist m.E. nach dem Tod der zuletzt sterbenden Elternteil Erbmasse ! Richtig ?

  • Und verstehe ich Dich bei deinem Hinweis auch richtig wo du schreibst: "Ist Erbmasse vorhanden, so wird es daraus bestritten“, dass dann die angesprochenen Bestattungskosten aus diesem Topf mit Restdarlehen beglichen würden ?

  • Wer überwacht das, denn alle noch lebenden Personen wollen Ihr Erbe nicht durch Kosten schmälern, sondern „Kohle sehen“ ?

  • Ich meine mit 83 muss man tgl. damit rechnen, dass es schon morgen zu spät ist und dann sind heute 53.000 € eine ganz schöne Menge !

Ich habe die Sachangaben so verstanden, als lebten beide Elternteile noch. Und deren Sorge gelte zukünftigen Bestattungskosten für das zuerst versterbende Elternteil.
Zieht dann nicht diese „Vorerbegechichte“, die wir gerade am Wickel hatten?
LG
Amokoma1

Doch, wenn das Ehepaar ein Gemeinschaftliches Testament( Berliner Test.) gemacht hat in dem sie sich gegenseitig als (befreite) Alleinerben einsetzen. Dann würde der überlebende Partner alles erben. Guthaben wie die Forderung aus der Kreditrückzahlung.
Aber offenbar ist doch die Sorge, das schon beim 1. Todesfall kein Geld für Bestattung mehr da ist. Und beim 2. schon gleich gar nicht mehr !

Aber wie gesagt, Bestattungskosten sind nach Gesetz geregelt wer die tragen muss, notfalls mit eigenem Geld !

Du machst immer so blumige Andeutungen.
Wenn nichts da ist, wer sollte da denn „Kohle“ sehen wollen ?

Wo nix ist kann man auch nix verteilen. Und wenn das Erbe fast nur oder wirklich nur aus den 50.000 € Forderung aus Kreditrückzahlung bestehen so müssten sich ja die Erben um diese Rückzahlung kümmern !

Niemand sonst macht das (es sei denn man setzt einen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker ein- arbeitet nicht umsonst !)

Sag doch lieber mal ob die Eheleute ein Gemeinschaftstestament gemacht haben und wen sie im Testament als Schlusserben eingesetzt haben (Anzahl der Kinder).

Beispiel .
Schlusserben wären 2 Kinder

Dann erben beide doch die Forderung der 50.000 € je zur Hälfte.
Der „Schulden-Sohn“ zahlt seine Hälfte natürlich nicht zurück, das ist sein (negatives) Erbe.
Er muss aber die Hälfte (25.000 €) an den 2. Erben weiter zurückzahlen, wenn der das fordert.

MfG
duck313

Hallo duck313, was soll einem alten Mann in einer Sache, die andere erst nach jahrelangem Studium verstehen, auch anders von sich geben als Unklarheiten ! Ich hoffte hier im Forum auf einfache und kostenlose Art und Weise meine Unklarheiten in Klarheiten zu wandeln.

  • So, Amokoma1 ist auf dem richtigen Weg; wir, die Eltern leben beide noch, haben noch kein Testament und ja, wir haben Furcht, dass für den überlebende Teil nach seinem Tod kein, oder nicht genug Geld da sein wird, um eine Beerdigung zahlen zu können, die der des zuerst gestorbenen ausstattungsmäßig ähnlich ist!

  • Hingewiesen sei auch noch einmal darauf , dass das Darlehen nur vom Vater an Sohn und Schwiegertochter gegeben wurde, die Mutter steht nicht mit im Vertrag. Vielleicht ist das wichtig bei der Beantwortung des letzten Absatzes.

  • Und ja, das Erbgut wird sich aus dem gebrauchten üblichen Hausrat einer 100 qm., einem 4 Jahre alten Mercedes A-Klasse und der Restdarlehenssumme zusammensetzen ! Wäre der Erbfall morgen, dann wäre es gesamt vielleicht rd. 100.000 €.

  • Vertraglich geregelt sind 800 € mtl. Abtragung, aber die sind nie angekommen; die beiden sagen einfach: wir können nicht mehr als 500 € ! Und an den Weg zum Anwalt sollen wir gar nicht erst denken, denn dann würden sie Zahlungsunfähigkeit anmelden und wir bekämen gar nichts ?

  • Wie können wir nun erreichen, dass wenigstens die Bestattungskosten des zuletzt sterbenden gesichert sind ?
    Am liebsten wäre es uns, wenn wir gar keinen Testament zu machen brauchten, aber wir glauben schon so viel erkannt zu haben, dass das wohl ein Irrglaube ist.

Das wäre hier ein fataler Fehler, weil dann gesetzliche Erbfolge gelten würde, wonach neben dem überlebenden Ehegatten dann auch die Kinder schon erben würde. D.h. damit würde sich dann schon mal ein Teil der Darlehensforderung in Luft auflösen, sollte der Ehemann zuerst versterben. Und auch vom Rest müsste der überlebende Ehegatte dann noch einen Teil an die Kinder abtreten.

D.h. ein Ehegattentestament ist hier dringend anzuraten! Denn nur dann bleibt dem überlebenden Ehegatten zunächst mal alles erhalten. Abgesehen von ggf. von den Kindern dann geltend zu machenden Pflichtteilsansprüchen. Aber gegen die kann man sich mit einer Strafklausel etwas schützen, indem man Kinder, die nach dem erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil geltend machen entsprechend bestrafen würde. Sei es durch Vorausvermächtnisse für die „braven“ Geschwister, sei es durch eine Einsetzung auf den Pflichtteil auch im zweiten Erbfall.

Es ist hier eigentlich egal, von welchem Erbfall wir sprechen. In beiden Fällen wäre eine entsprechende Auflage durch Testament möglich, und in beiden Fällen würde die Sache voraussichtlich nicht funktionieren, weil der so belastete Erbe dann das Erbe ausschlagen dürfte.

Mit Vorerbe oder Schenkung hätte das nichts zu tun.

Na ja,
haben ja in unserer Republik (noch) Vertragsfreiheit. Und das ist nun auch das Problem!
Ohne Vertragsdetails oder anderen - nicht angegeben Abmachungen, kann es keine vernünftige Antwort geben.
Gruß und so …