Welches Unterschied ist zwischen Testamenterbschaft und Gesetzlicher Erbschaft? Z.B. wenn in einem Testament jemand die Hälfte des Hauses erbt-erbt er tatsächlich nur die Hälfte des Hauses, oder auch die Hälfte des Grundstücks und die Hälfte der hinterlassener Schulden?
Es kommt auf den Wortlaut und den Willen des Testators an. Wenn es sich nicht um das Erbbaurecht an einem Grunstück handelt, ist davon auszugehen, dass mit dem Hausanteil auch der Anteil am Grund und Boden gemeint war, da die Trennung nur durch die Bildung von Erbbaurechten möglich ist. Ferner wäre eine Trennung durch ein Mietverhältnis oder durch das gundbuchlich zu sichernde Nießbrauchrecht möglich.
Danke für die Antwort.Was wäre aber dann mit den hinterlassenen Schulden des Verstorbenen? Beteiligt sich der Testament Erbe auch, oder zahlen das zurück nur die gesetzlichen Erben, die die 2. Hälfte des Hauses erben?Danke für die Antwort.
Da ich den Testamentstext nicht kenne, kann ich nur allgemein dazu folgendes sagen:
Die Nachlaßschulden muß der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft begleichen. Wer Erbe ist, ergibt sich aus dem Erbschein, den das Amtsgericht auf Antrag erteilt. Ist zweifelhaft, wer als Erbe infrage kommt, dann ist ein solcher Antrag zweckmäßig (am besten über einen Notar). Vom Erben ist der Vermächtnisnehmer zu unterscheiden, der meistens nur einen Bruchteil des Nachlaßwertes vermacht bekommt. Soll er laut Testament dagegen Höherwertiges erhalten, dann muss das Gericht u.U. gegen die Testamentsbestimmung entscheiden, wer Erbe bzw. Miterbe zu welchem Anteil ist.
Dadurch entscheidet sich auch, wer die Schulden zu tragen hat.
Vielen Dank für die ausführliche Antworten. MfG Lilalaunebärin.