Testament und lebenslanges Wohnrecht

Hallo

Seit unserer Hochzeit im Mai letzten Jahres beschäftigt mich folgendes Problem:

Vor ca 15 Jahren haben meine Eltern uns 2 Geschwistern ein Haus zu gleichen teilen mit eigenem lebenslangen Wohnrecht geschenkt.
Letztes Jahr habe ich geheiratet und die Zugewinngemeinschaft gewählt.
Nun möchte ich durch ein Testament die Erbfolge klären.
Da wir keine Kinder haben werden, möchte ich, dass mein Neffe meinen Anteil vom Haus erbt. Mein Mann soll jedoch lebenslanges Wohnrecht oder ggf. Nießbrauch bekommen.

Hintergrund dieser Vererbung ist, dass ich nicht möchte, das dieses Haus irgendwann mal auch an meine Schwiegerfamilie übergeht und die Erbengemeinschaft somit sehr groß wird!

Ist dies möglich?
Wie hoch ist der Pflichtteil den mein Mann bekommt, oder ist der durchs Wohnrecht schon abgegolten?
Was passiert mit anderen, gemeinsamen Immobilien? Müssen die unbedingt noch im Testament erwähnt werden, oder gilt dann die normale Erbfolge?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Vielen Dank
Cristina

Hallo

Vor ca 15 Jahren haben meine Eltern uns 2 Geschwistern ein Haus zu gleichen teilen mit eigenem lebenslangen
Wohnrecht geschenkt.
Letztes Jahr habe ich geheiratet und die Zugewinngemeinschaft gewählt.
Nun möchte ich durch ein Testament die Erbfolge klären. Da wir keine Kinder haben werden, möchte ich, dass mein Neffe meinen Anteil vom Haus erbt. Mein Mann soll jedoch lebenslanges Wohnrecht oder ggf. Nießbrauch bekommen.Hintergrund dieser Vererbung ist, dass ich nicht möchte, das dieses Haus irgendwann
mal auch an meine Schwiegerfamilie übergeht und die Erbengemeinschaft somit sehr groß wird!

Ist dies möglich?

Wie hoch ist der Pflichtteil den mein Mann bekommt, oder ist der durchs Wohnrecht schon abgegolten?
Was passiert mit anderen, gemeinsamen Immobilien? Müssen die unbedingt noch im Testament erwähnt werden, oder gilt dann die normale Erbfolge?
Vielen Dank
Cristina

Hallo cristina
ich würde einen Notar und Rechtsanwalt bei diesen Problem hinzuziehen. Ich selber habe mir nun doch einen rechtsanwalt genommen da es von Bundesland zu Bundesland andere Kriterien gibt mann kann auch beim Rechtanwalt einmalig so war es bei mir sich infos holen.Hier im Forum können dir aber auch Fachleute sehr gute Tips geben

Hallo Cristina,

machst du ein Testament alleine auf deinen Neffen, so bekommt automatisch dein Ehemann den Pflichtteil - das ist genau die Hälfte seines normalen Erbteils der Haushälfte! Gibst du deinem Mann den Niessbrauch so ist das laut Gesetz eine Schenkung die über den Notar im Grundbuch eingetragen wird und in dem Fall hast du nichts mehr zu sagen es sei denn er liebt dich sehr und du darfst bei ihm bleiben! ??? Er könnte nämlich mit Eltern oder neuer Frau leben. Dein lebenslanges Wohnrecht musst du unbedingt in allen Fällen behalten.
Du kannst auch deinem Mann von dir aus ein lebenslanges W.-recht einräumen. Übrigens die Zugewinngemeinschaft besagt nur dass jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden aufkommen muss.
Verkaufen ginge wahrscheinlich nicht, da ja zwei lebenslange Wohnrechte eingetragen sind.
Ist gar nicht so einfach!
M.f.G.

Pete

Hallo Cristina,

machst du ein Testament alleine auf deinen Neffen, so bekommt
automatisch dein Ehemann den Pflichtteil - das ist genau die
Hälfte seines normalen Erbteils der Haushälfte! Gibst du deinem Mann den Niessbrauch so ist das laut Gesetz eine
Schenkung die über den Notar im Grundbuch eingetragen wird und
in dem Fall hast du nichts mehr zu sagen es sei denn er liebt
dich sehr und du darfst bei ihm bleiben! ??? Er könnte
nämlich mit Eltern oder neuer Frau leben.

okay, Nießbrauch ist raus :smile:

Dein lebenslanges
Wohnrecht musst du unbedingt in allen Fällen behalten.

das hatte ich auch vor!

Du kannst auch deinem Mann von dir aus ein lebenslanges
W.-recht einräumen. Übrigens die Zugewinngemeinschaft besagt
nur dass jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden aufkommen
muss.

Verkaufen ginge wahrscheinlich nicht, da ja zwei lebenslange
Wohnrechte eingetragen sind.

Ist gar nicht so einfach!

ne, nicht wirklich. Ich schätze mal, dass mein Mann dann wohl auf sein Erbe verzichten müsste. Das wäre auch kein Problem.

Mir geht es gar nicht darum, dass meine Schwiegerfamilie was von mir bekommt, sondern ich möchte einfach nicht, dass mein Elternhaus einer Erbengemeinschaft von 8 Menschen gehört. Da kann man doch von ausgehen, dass das ganze unter den Hammer
kommt!!! Das möchte ich verhindern!

M.f.G.

Pete

Wie du sagst, eine Verzichterklärung deines Ehemannes zu Lebzeiten mit „Brief und Siegel“ wäre natürlich des Beste, wenn du ihn soweit überzeugen kannst. Nur könnte es sein, dass das ausgeschlagene Erbe auf seine Eltern übergeht, da musst du aufpassen.
pete

Der von Ihnen genannte Weg ist rechtlich möglich. Zum Thema Pflichtteil: Die vernünftigste Lösung wäre, dass Sie mit dem Ehemann einen Pflichtteilsverzichtsvertrag (notariell !) schließen. Die Diskussion dazu und der Vertrag selbst wird einiges klären. Das „Wohnrecht“ dürfte etwas zu mager sein. Der Notar wird Ihnen sagen, wie es zugunsten Ihres Mannes aufgepeppt werden sollte. Die Alternative dazu wäre eine Nießbrauchrecht, wenn die wirtschaftlichen Fakten stimmen.
Ebenso muss überlegt werden, ob Sie es vorziehen sollten, den Ehemann als Vorerben und den Neffen als Nacherben einzusetzen. Das Für und Wider hierzu würde ein Buch füllen. Wenn der Notar einen Beurkundungsauftrag erhält, wird er alle Ihre Fragen kostenneutral beantworten. Ein eingehendes persönliches Gespräch zu Dritt ist durch nichts ersetzbar. Dabei erfahren Sie auch die -hier nicht errechenbare- Pflichtteilshöhe und den W.rechtswert. Schließlich: Ein Testament sollte alle Werte erfassen und den oder die Erben als solche einsetzen und benennen, anstatt nur die Werte zu verteilen/zu vermachen. Noch was: Zumindest die später mit der Schwester und dem Neffen bestehende Miteigentümergemeinschaft wird vielleicht keine gute Lösung auf Dauer sein (vielleicht sogar schon früher ?). Niedergelegte und vorausschauende Regeln wären angebracht.
Viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.890-mal Fragen beantwortet)