Testament und leichte Demenz

Hallo zusammen,

folgende Situation, die ich nicht einschätzen kann und Eure Meinung benötige:

Wir bewohnen einen Doppelhaushälfte. Die Nachbarin, knapp 80 Jahre alt, hat mich in ihr Herz geschlossen und erzählt mir bereits seit über einem Jahr, dass sie mir ihr Eigentum testamentarisch überschreiben möchte.
Nun ist es so, dass es eine Person gibt, die sich seit einiger Zeit sehr innig um sie kümmert, mit ihr einkaufen und in den Urlaub fährt usw. Punktum, Sie kümmert sich sehr um die alte Dame; diese hat allerdings das Gefühl, dass es ihr nicht um sie geht, sondern eher um den Nachlass. Das hat sie mir bereits öfters erzählt.
Sie möchte Ihren Nachlass viel lieber mir übergeben, da sie bei mir ein viel besseres Gefühl hat und sie auch keine anderen Verwandten mehr hat.

Nun zu meiner Frage; die Dame ist mittelschwer dement und ich habe keine Ahnung, wie ich herausfinden kann, ob Sie einen gesetzlichen Vertreter o.ä. hat und welche Möglichkeiten ist habe, mit ihr ein rechtsverbindliches Testament anfertigen zu lassen, in dem ich als Alleinerbe eingetragen werde.
Natürlich ist die Sachlage äußerst verlockend für mich aber ich möchte nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass ich die alte Dame übergehen möchte.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass es ihr wirklich darum geht, dass der Nachlass in „gute“ Hände übergeben wird und das hat sie bei den anderen Personen nicht.

Habt Ihr Tips für mich, wie ich vorgehen könnte?

Danke und Gruß

Christian

In meinen Augen unfaßbar wie man überhaupt auf die Idee kommen kann!
Keine, außer den Dingen ihren Lauf lassen, denn wenn sie dement, in welcher Form auch immer ist, wirst weder Du noch die inzwischen aufgetauchte Erbschleicherin zum Erben, laut Nachlaßgericht, erkoren werden und das ist auch gut so!
Ramses90

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Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden.

Ich habe nicht vor, mir das Erbe zu erschleichen. Ob man es mir glaubt oder nicht, aber mir geht es finanziell so gut, dass ich darauf nicht angewiesen bin.
Es geht mir vielmehr darum, dass die alte Dame nicht um ihr Erbe gebracht wird und das Haus nicht in falsche Hände fällt.
Ich stelle lediglich die Frage, welche Möglichkeiten die Dame hat, die aktuelle Situation herauszufinden, wer im Hintergrund um das Vermögen „schachert“.

ich habe keine Ahnung, wie ich herausfinden kann, ob Sie einen gesetzlichen Vertreter o.ä.

wenn sie es dir nicht sagt, kannst und darfst du es nicht herausfinden, wenn du nicht verwandt mit ihr bist

welche Möglichkeiten ich habe, mit ihr ein rechtsverbindliches Testament anfertigen zu lassen, in dem ich als Alleinerbe eingetragen werde.

KEINE - das muss nämlich eigenhändig von ihr oder von einem Notar in ihrem Beisein (ohne dich dabei) erstellt werden und ganz genaue Formerfordernisse erfüllen

Natürlich ist die Sachlage äußerst verlockend für mich

… mal so richtig ohne großen Aufwand an Geld zu kommen

aber ich möchte nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass ich die alte Dame übergehen möchte.

ach was …

Habt Ihr Tips für mich, wie ich vorgehen könnte?

nein :rage:

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Ich kenne solche Fälle. Kann sein, dass sie irgendwann eine Generalbevollmächtigung oder etwas in der Art haben will. Vielleicht ist sie aber auch uneigennützig.

Mein Vorschlag: Sag der Nachbarin, dass sie der anderen Person reinen Wein einschenken sollte, sie sich keine Hoffnung auf den Nachlass machen darf, da der schon dir versprochen sei. Sollte diese Person uneigennützig sein, wäre das nur fair. Dann warte ab, wie die Nachbarin weiter handeln WILL, ohne sie zu bedrängen.

Dann ist ja Alles gut.

Wer entscheidet, was die „richtigen“ und die „falschen“ Hände sind?
Der alten Dame kann es nach ihrem Tod reichlich egal sein, was mit der Hinterlassenschaft geschieht. Interessant ist doch nur, was sie zu Lebzeiten damit anfangen kann und wird.

Rückfrage: Was geht Dich das an? Wenn Du nicht erbst, kann Dir auch egal sein, wer letzendlich der Erbe oder die Erbin ist.

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Moin,

hier könnte ganz schnell der Eindruck entstehen, dass ein Erbschleicher namens Christian unterwegs ist, und ungeachtet dessen, ob der Eindruck richtig ist, ist auf jeden Fall Dein Ruf geschädigt.

Mein Rat: Halt Dich raus, Falls mögliche Erben vorhanden, die sich betrogen fühlen, ist es deren Sache, dagegen vorzugehen.

Davon abgesehen, dass es Dich eh nichts angeht: Ich kann Dir aus leidvoller Erfahrung sagen, dass es so gut wie unmöglich ist, Erbschleicherei nachzuweisen, weil sich kein Arzt finden wird, der im Nachhinein einem ehemaligen Patienten die Geschäftsfähigkeit absprechen wird.

Gruß
Ralf

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Möglicherweise ist die angebliche Erbschleicherin eine Gesellschaftsdame, die von der besorgten Verwandtschaft engagiert wurde um die demente Dame nicht komplett ohne Aufsicht zu lassen

Demente Menschen haben oft lustige Ideen (meine Mutter ist auch fortschreitend dement), weswegen es sinnvoll ist, Menschen zu engagieren, die sie im Blick behalten, wenn man selber das nicht leisten kann.

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und das hier

gehört zur Entwicklung einer Demenz wie die mehr oder weniger lange Periode des ruhelosen Wanderns: Wer merkt, dass er sich in seiner Wahrnehmung (bzw. deren Deutung) nicht mehr sicher sein kann, aber noch nicht ganz in seine eigene Welt abgereist ist, entwickelt ein zunehmendes Mißtrauen gegen nach und nach alle anderen.

Wenn der einzige Beleg für die unterstellten unlauteren Motive der „einen Person“ das ist, was die Demente von ihr und über ihr Tun erzählt, ist das vollkommen unbrauchbar für eine Beurteilung dieses Tuns.

Dass es hier offenbar eine einzelne Person gibt, die annähernd die gesamte Last der Begleitung der Dementen auf sich nimmt, ist entweder eine glückliche Fügung oder gut gemacht: Auf diese Weise wird es noch relativ lange gehen, dass die Demente diese „an sich heranlässt“: Das Schlimmste ist in so einem Fall, wenn eine Reihe verschiedener Leute für dieses, für jenes und für noch was anderes daherkommen: Je eine andere Person für Pflegedienst, Essen aus Gräbern, Spaziergangsbegleitung usw. wirken für jemanden, der sich nicht mehr sicher ist, ob er jemanden kennt oder nicht, so verwirrend und bedrohlich, dass er alsbald niemanden mehr reinlässt.

Schöne Grüße

MM

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Hi!

Die wirklich wichtige Frage, um die es hier geht ist doch eigentlich, was die alte Dame denn nun wirklich will, und vor allem, wie das wasserdicht festgelegt werden kann. Denn wenn da bereits Demenz im Spiel ist, kann hinterher immer irgendwer behaupten, der Erbe habe sich da eingeschlichen.

Eine Demenz beginnt harmlos und wird immer schlimmer. Am Anfang ist man noch voll geschäftsfähig, dann gibt es ne Zeit, wo das auf den ersten Blick noch so scheint bzw. wo es lichte Momente gibt, und irgendwann ist es ganz vorbei. Dann ists aber auch mit dem letzten Willen Essig.

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Servus,

lässt sich bereits jetzt nicht mehr zweifelsfrei feststellen, denn wenn

einen Einfluss auf diesen ihren Willen hat, kann man wie gesagt nicht sagen, ob sie in diesem Punkt noch Herr im eigenen Haus ist oder die Demenz regiert.

Et janze wird also auf die gesetzliche Erbfolge hinauslaufen müssen.

Schöne Grüße

MM

  • falls es nicht ohnehin schon ein Testament gibt.

MM

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Am Anfang ist man noch voll geschäftsfähig, dann gibt es ne Zeit, wo das auf den ersten Blick noch so scheint

Die Sache ist die, dass wenn man es überhaupt von außen merkt (und der TO hält es jetzt schon für mittelgradig) schon sehr weit fortgeschritten ist …

Und was die Dame vor 5 Jahren wollte kann gut jetzt das Gegenteil von dem sein was sie gestern wollte und was sie übermorgen will :woman_shrugging:

eben … das werden wir als Außenstehende nicht erfahren

Mal ganz ohne Vorwürfe und Mutmaßungen: Wenn eine demenzielle Situation vorliegt, dass ist eine rechtlich problemlose Testiermöglichkeit nicht mehr sicher gegeben. Auch bei demenziellen Veränderungen gibt es natürlich Entwicklungen und so genannte „helle Momente“, aber man geht hier immer erhebliche Risiken ein, sollte es andere Erbberechtigte geben, die dann im Erbfall im Rahmen eines Erbscheinverfahrens bereit sind, ihre Position streitig durchzusetzen.

Man kann natürlich eine bestmögliche Absicherung dadurch zu erreichen versuchen, dass man ein aktuelles fachärztliches Gutachten zuvor einholt, ggf. einen notariellem Erbvertrag (Testament wäre aufgrund der problemloses einseitigen Änderungsmöglichkeit des Erblassers in einer solchen Situation nicht empfehlenswert) im Beisein eines Facharztes aufnehmen lässt, der nachher als sachverständiger Zeuge aussagen kann, und dessen Bewertung der Situation auch mit in die Urkunde aufgenommen werden kann. Aber eine 100%ige Sicherheit lässt sich in solchen Situationen nicht erreichen. Da ist der Zug dann leider oft bereits abgefahren.

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