Testament und nichteheliche Kinder

Hallo,
wie könnte man ein Testament gestalten, in dem die zur Zeit noch minderjährigen, nichtehelichen Kinder, erben sollen und die Mutter der Kinder nicht an das Vermögen kommen kann?

Setzt man eine andere Person als Erben ein, könnte die Mutter ja immer noch den Pflichtteil für die Kinder verlangen.

Gruß
Thorsten

Hallo,

einen Testamentsvollstrecker für die Kinder einsetzen. Der Erblasser kann die Testamentsvollstreckung sogar über den 18. Geburtstag hinaus anordnen. Dann kann der sorgeberechtigte Elternteil nicht über das Erbe bestimmen. Kann wichtig sein, wenn es sich um eine Immobilie oder ein Geschäft (Handwerksbetrieb o. ä.) handelt.

Dem Testamentsvollstrecker kann man auch klare Anweisungen geben. Das könnte z. B. sein, dass er vom Vermögen z. B. die Anschaffung von Einrichtugnsgegenstände in der eigenen Wohnung der Kinder genehmigen soll usw.

Andere Lösung wäre die Vor- und Nacherbenlösung. Soweit ich mich erinnere, wurde hierüber schon hier im Forum geschrieben.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

erst einmal vielen Dank!

Könnte man es so machen:
Man vererbt alles, ausser dem Pflichtteil seinem Bruder und setzt diesen als Testamentsvollstrecker ein?

Die Auflage, das Vermögen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verwalten, muss die mit in das Testament?

Gruß
Thorsten

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Hallo,

die Dauer und wie die Testamentsvollstreckung gemacht werden soll, muss ins Testament.

Besser soll es sein, wenn kein Miterbe der Testamentsvollstrecker ist. Also eine andere Person. Man kann übrigens noch einen Ersatz-Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn der übliche z. B. an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Möglich wäre auch, dass z. B. zwei Testamentsvollstrecker nur gemeinsam handeln können.

Klar kann man alles, außer den Pflichtteil an irgendwen vererben.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

wie könnte man ein Testament gestalten, in dem die zur Zeit
noch minderjährigen, nichtehelichen Kinder, erben sollen und
die Mutter der Kinder nicht an das Vermögen kommen kann?

Setzt man eine andere Person als Erben ein, könnte die Mutter
ja immer noch den Pflichtteil für die Kinder verlangen.

Das ist auch wieder so ein heikler Fall, den man gar nicht auf Ebene solcher Minimalinformationen beantworten sollte. Für eine angemessene Lösung spielen da 1001 Faktoren rein, die man nur am konkreten Fall erarbeiten kann. Alles andere wäre mehr als fahrlässig. Solche Dinge gehören in den Hände von Fachleuten, sonst zählt man schnell zu den mehr als 80% deren privatschriftliches Testamente das Papier nicht wert ist, auf dem es steht. Also ab zum netten Anwaltskollegen mit entsprechender Spezialisierung.

Gruß vom Wiz

Hallo,

das mit dem netten Anwaltskollegen würde ich ja gerne machen, kann es mir aber leider zur Zeit nicht leisten.

Gruß
Thorsten

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Hallo,

das mit dem netten Anwaltskollegen würde ich ja gerne machen,
kann es mir aber leider zur Zeit nicht leisten.

Wenn sich der Irgendwann-Erblasser nicht mal eine anwaltliche Beratung leisten kann, lohnt es sich auch nicht, über das Erbe groß nachzudenken.
Gruß
loderunner

Hallo,

das mit dem netten Anwaltskollegen würde ich ja gerne machen,
kann es mir aber leider zur Zeit nicht leisten.

Wie schon in der anderen Antwort geschrieben, zählt diese Antwort leider nicht :wink: Wenn es etwas zu vererben gibt, ist auch etwas da, von dem man eine anständige Beratung bezahlen kann, die man nun mal braucht, wenn man die offenbar vorhandenen Werte wasserdicht im gewünschten Rahmen übertragen will. Da die Kosten der Anwaltschaft zudem nach dem Wert der Sache berechnet werden, sind diese bei kleinerem Vermögen auch entsprechend gering. Dafür kauft man sich aber auch ein, dass der Kollege für eine evtl. Falschberatung haften muss.

Aufgrund einer vollkommen unzureichenden Falldarstellung sich in einem öffentlichen Forum Rat von Laien einzuholen mag auf den ersten Blick angenehm und billig sein, kann aber unter dem Strich furchbar in die Hose gehen. Und es haftet hierfür dann auch niemand. Also kratz besser die paar hundert Euro zusammen, und mach es richtig, dann schläft es sich auch deutlich besser.

Gruß vom Wiz