Hallo da habe ich noch eine FRAGE.Was ist der Unterschied zwischen Testament und Verfügung.Ist eine Verfügung ,mit neuerem Datum als das Testament,verpflichtend oder kann sie abgelehnt werden ? Wir haben eine Wette wer recht hat und ich würde mich freuen wenn mir wer die richtige Lösung sagt.Danke .LG Lilly
Hallo,
da ein Testament per definitionem eine Verfügung ist (http://dejure.org/gesetze/BGB/1937.html), verstehe ich die Frage nicht so ganz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Testament#Widerruf_des_…
VG
EK
Hallo,
Was ist der Unterschied
zwischen Testament und Verfügung.Ist eine Verfügung ,mit
neuerem Datum als das Testament,verpflichtend oder kann sie
abgelehnt werden ?
geht es um österreichisches oder deutsches Recht?
Gruß
Kreszenz
Hallo,
nach http://www.rechtsfreund.at/testament.htm ist auch in Österreich das Testament eine Verfügung.
Cu Rene
Nach Österr.Recht
Hallo,
schreib doch endlich mal dazu, dass Du aus Ösitanien kommst, und es um alpenländisches Recht geht! falsa demonstratio non nocet gilt allerdings mW auch bei Euch, und bedeutet, dass es egal ist, wie man ein Ding bezeichnet, dessen Inhalt klar erkennen lässt, was es sein soll. Ob da Testament, „Mein letzter Wille“, oder Verfügung drüber steht, ist insoweit herzlich egal, solange aufgrund des Inhalts kein Zweifel aufkommt.
Gruß vom Wiz
Hallo!
Wiz hat schon das Wesentliche geschrieben: es kommt nicht drauf an, was drauf steht, sondern was drin steht 
Gruß
Tom
Ein Notar sagte mir da sei ein gewaltiger Unterschied-und dann war er weg. (österr,Recht steht so da) und den wollte ich wissen…
ich glaube er meinter das der mit der Verfügung ausbezahlt werden muß, oder soll, von dem mit dem Testament.Da ich es aber nicht sicher weiss habe ich Euch gefragt.
Hallo!
Ich glaube du verwechselst da eine Verfügung mit einem Vermächtnis, kann das sein?
Gruß
Tom
Ich meinte wenn nicht angegeben ist WAS vererbt wird ,sondern nur ein gewisser Prozentsatz des gesamten Vermögens das derjenige bekommen soll.Es ist zu schwierig zu erklären.Danke jedenfalls.
Hallo,
gerade der Prozentsatz wäre eine klassische Erbeinsetzung und gerade kein Vermächtnis nach dt. Recht. Dieses würde im Gegensatz dazu darin bestehen, dem Erben einen ganz konkreten Gegenstand (Münzsammlung, Bild, goldene Uhr, …) oder Vermögenswert (€ 10.000,–, Wertpapierdepot, …) zuzuweisen.
Gruß vom Wiz
Hallo!
Spricht dafür, dass es ein Testament ist.
Gruß
Tom