Testament/Vererbung Wohnhaus

Hallo,

ich lebe mit meinem Freund in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Ich habe zwei Kinder, wobei der größere Sohn bei uns wohnt, der kleinere bei seiner Mutter (meine Ex). Wir bewohnen ein Einfamilienhaus, das mir zu 100 Prozent gehört.

Nun habe ich eine Schwester, mit der ich mich stark verbunden fühle. Sie und ihr Mann haben mir/uns oft im Haus geholfen, weil mein Schwager handwerklich sehr begabt ist (Schwule haben es damit ja meist nicht so :smile:)

Nun habe ich mir überlegt, im Falle meines plötzlichen Todes (das dauert hoffentlich noch ein paar Jahrzehnte, aber man weiß ja nie) das Haus irgendwie meiner Schwester zugute kommen zu lassen. Meinem Freund würde ich gern lebenslanges Wohnrecht zugestehen, meiner Schwester aber würde ich gern das Haus vererben (beide verstehen sich auch sehr gut). Geht das, was ich mir alles überlegt habe, zumal ich ja noch zwei Kinder habe. Oder sind das Hirngespinste? Und wenn - was müsste ich tun?

Danke schon mal für Eure Hilfe!!!

Falls Sie das Haus Ihrer Schwester mit dem eingetragen Wohnrecht für ihren Lebnspartner vererben, schaffen Sie ihr größte Probleme! Sie muß den Kindern die Pflichtteilsansprüche auskehren und ERbscahtsteuern bezahlen und kann das Haus dazu aufgrund des vorrangigen Wohnrechtes für den Partner bei keiner Bank beleihen. Wenn Sie Ihre Kinder wie geschildert ohnehin enterben möchten, dann empfiehlt es sich, das Haus mit dem Wohnrecht für Sie und für Ihren Partner, jeweils löschbar mit Todesnachweis, bereits heute mit der Maßgabe zu schenken, dass Sie selber für die laufende Unterhaltung des Objektes aufkommen, solange einer von Ihnen Beiden das Haus bewohnt. Schenkt Ihnen der liebe Gott danach noch 10 vergnügliche Jährchen, dann sind alle, auch evtl. Pflichtteilsergänzungsdansprüche für die Kinder erloschen!

Aus rechtlichen Gründen kann ich auf einen speziellen Fall keinen Rechtsrat geben, sondern nur allgemein antworten, ferner kann ich keine Steuer- und Vermögensberatung geben:
Wenn durch Testament die gesetzlichen Erben (hier die Kinder) als Erben ausgeschlossen werden, erhalten diese den sogenannten Pflichtteilsanspruch (zusammen 50 % des Nachlasswertes als Geldanspruch gegen die Erbin). Diesen Anspruch kann man z.B. durch jetzige Belastung des Hauses mit dem vorgesehenen Wohungsrecht vermindern. Das Wenn und Aber sowie das Wie lassen Sie sich am besten durch einen dortigen erfahrenen/älteren Notar (ist kostengünstiger) erklären. Wenn Sie nämlich bei ihm das Testament (und evtl. das Wohungsrecht) beurkunden lassen, wird er Ihnen die vielen Fragen dazu kostenlos beantworten. Per Internet können Sie die umfangreichen Erklärungen nicht erwarten… denn es sind auch viele Gegenfragen notwendig.
Wenn etwas offen geblieben ist, dann fragen Sie gern erneut (dabei bitte Vorgang wiederholen).
MfG
H.G.
(seit 2425 Tagen registrierter Benutzer bei wer-weiss-was und 1706 Mal Anfragen beantwortet).

Hallo,
Kann leider nur kurz antworten. Das lebenslange Wohnrecht sollten Sie durch einen Notar im Grundbuch eintragen lassen und sich auch gleich wegen eines Testaments beraten lassen. Der kann Ihnen dann auch sagen, wie die Kinder ggf. abzufinden sind.

Viele Grüße,
ulli

Hallo,
wenn ihre Schwester allein das Haus erben soll müssen sie ihr das Haus zu Lebzeiten überschreiben. Dabei sollten sie aber die 10 Jahresfrist beachten. Bedeute die Umschreibung muss 1o Jahre vor ihrem Tod gemacht werden. Der Nachteil sie sind dann kein Eigentümer mehr. Wie sie das mit dem Wohnrecht ihres Partners regeln können weiß ich leider auch nicht. Sollten sie sich auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen.

M.f.G