Testament verfassen

Mein Mann u. ich haben ein Testament, indem wir uns beide als Alleinerben eingesetzt haben. Nun möchten wir ein Testament verfassen, indem wir festlegen dass unsere beiden Kinder u. beiden Enkel erben. Müssen wir dazu zum Notar oder können wir es selbst verfassen ?

Hallo1

Man kann das alles selbst machen. handschriftlich von Anfang bis zum Schluss, Ort, Datum und volle Unterschriften.

Aber es kann auf genaue Formulierungen ankommen, falls es später im Todesfall Probleme mit der Auslegung des Testamentes geben sollte. Oder ob es sogar ganz oder teilweise ungültig ist.

Deshalb ist Beratung beim Notar nicht ganz falsch.

Die Gebühr bei ihm ist von der Höhe des Erbes abhängig, je mehr Vermögen, desto höher seine Gebühr.
Aber man kann natürlich mogeln. Niemand kann und wird nachprüfen, ob die angegebene Summe stimmt !

MfG
duck313

Hallo,

vielleicht hilft dir diese Seite weiter.

Besonders ab Punkt 4 könnte es interessant sein.

Lieben Gruß

Hallo Helga

Wenn Du ein wirklich hieb- und Stichfestes Testament verfassen willst, dann mach es über einen (fachkundigen) Rechtsanwalt (nicht Notar). Das Problem ist nur, einen solchen zu finden.

Ich habe ein Testament mit einem etwas komplizierten Inhalt erstellt und bin dabei wie folgt vorgegangen:

Schritt 1: Auswahl des Anwalts.
Der schlechteste Weg ist die Auswahl über ein Anwaltssuchportal. Dort schätzt jeder Anwalt seine Qualifikation selbst ein und die Gefahr, an eine „Pfeife“ zu geraten, ist sehr groß.
Ich habe einen guten und vertrauenswürdigen Anwalt für Arbeitsrecht, mit dem ich schon einmal zu tun hatte, um Rat gefragt, Der hat mir die Rechtsanwältin für Erbrecht, mit deren Hilfe er selbst sein Testament verfasst hat, empfohlen.

Schritt 2: Abfassung des Testaments.
Mit dieser Rechtsanwältin habe ich dann Kontakt aufgenommen und einen Termin vereinbart.
Wir haben vorab geklärt, welche Vorstellungen ich habe sowie, wie das Honorar berechnet werden sollte. Wir haben uns auf ein Honorar auf Stundenbasis und nicht auf der Basis der zu vererbenden Werte geeinigt. Das erschien uns beiden als das fairste Verfahren.
Dann sind wir das Testament Klausel für Klausel durchgegangen, wobei ich meine Vorstellungen dargelegt habe und die RA diese Vorstellungen in eine juristisch stichhaltige Form gebracht hat.

Wir haben dann vereinbart, dass sie mir die Rohfassung des Testaments zur Prüfung zuschickt. Bei einem weiteren Termin haben wir diese Rohfassung dann noch einmal überarbeitet und in die endgültige Form gebracht.

Der nächste Schritt war dann:

Schritt 3: Beglaubigung des Testaments.
Zu diesem Zweck haben wir gemeinsam einen Notar aufgesucht. Dieser ist mit mir noch einmal das Testament Klausel für Klausel durchgegangen und hat anschließend das endgültige Dokument verfasst, in welchem er bestätigt hat, dass ich dieses Testament aus freiem Willen und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst habe. Über den Notar wurde dann auch ein Exemplar dieses Testaments beim Amtsgericht Frankfurt hinterlegt.

Ich könnte jetzt beruhigt sterben, habe allerdings vor, diesen Vorgang noch so lange wie möglich hinauszuzögern.

Ich hoffe, das hilft Dir
merimies

@ merimies

Also Stimme dir in fast allen Punkten zu. Außer dem Punkt mit dem Anwaltssuchportal.

http://www.verzeichnis-anwalt.de/ habe hier rüber auch einen kompetenten gefunden (um deine Aussage ein wenig zu relativieren).

Aber auch hier rate ich nicht den erst besten zu nehmen. Ich hab mich telefonisch in Kontakt gesetzt und mich dann für einen entschieden. (Bauchgefühl).

Ich wünsche dir noch lange Lebensdauer.

@Helga_7009c9

Meistens gibt es leider Streitigkeiten in Erbfällen,da die Formulierungen,die man selbst verfässt vielleicht nicht präzise genug sind. Daher ist es zu empfehlen einen Anwalt/Notar mit ins Boot zu ziehen. So kann man dann auch eines Tages ruhigen Gewissens aus dem Leben scheiden und weiß,das alles geregelt ist und man sich um nichts mehr kümmern muss.

Aber auch dir wünsch ich ,das es noch lang bis zu diesem Tag dauert.